Ausbildungsvergütungen im Vergleich Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025: IG Metall Branchen weiter vorn

Eine neue WSI Studie zeigt: Tarifverträge sichern nicht nur faire Ausbildungsvergütungen, sondern setzen auch Maßstäbe für die gesamte Wirtschaft. Besonders gut schneiden Branchen der IG Metall ab – mit Spitzenplätzen bei der Vergütung und klaren Perspektiven für Auszubildende.

9. Juli 2025 9. Juli 2025


Die aktuelle Analyse des WSI Tarifarchivs untersucht die tarifvertraglich geregelten Ausbildungsvergütungen in 20 ausgewählten Branchen zum Ausbildungsjahr 2025. Das Ergebnis: Die IG Metall geprägten Branchen – insbesondere die Metall- und Elektroindustrie, die Kfz Handwerke sowie die Eisen- und Stahlindustrie – gehören erneut zu den Spitzenreitern.


So liegt die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung in der Metall- und Elektroindustrie bei 1.116 Euro im ersten Ausbildungsjahr, in der Eisen- und Stahlindustrie sogar bei 1.179 Euro. Damit übertreffen diese Branchen nicht nur den gesetzlichen Mindeststandard deutlich, sondern auch viele andere tarifgebundene Bereiche.
 

Download der WSI-Studie


Rechtliche Grundlagen von Ausbildungsvergütungen

Auszubildende haben laut § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese soll sowohl den Lebensunterhalt unterstützen als auch die Arbeitsleistung entlohnen. Die Angemessenheit wird dabei vor allem an tarifvertraglichen Regelungen gemessen.
Zwei zentrale Kriterien bestimmen die Angemessenheit:
 

  1. Tarifverträge gelten als Maßstab: Wenn ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung regelt, gilt diese automatisch als angemessen – auch für Betriebe, die nicht tarifgebunden sind.
     
  2. 20-Prozent-Grenze: Liegt die Vergütung in einem nicht tarifgebundenen Betrieb mehr als 20 Prozent unter dem einschlägigen Tarifvertrag, gilt sie in der Regel nicht mehr als angemessen (§ 17 Abs. 4 BBiG).
     

Fazit der Studie

Tarifverträge sind der zentrale Hebel für faire und angemessene Ausbildungsvergütungen. Sie bieten nicht nur Sicherheit für Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben, sondern setzen auch Standards für nicht tarifgebundene Unternehmen. Denn laut Berufsbildungsgesetz gilt eine tarifliche Vergütung als Maßstab für die Angemessenheit – auch dort, wo kein Tarifvertrag gilt.

Fazit für die IG Metall

Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung starker Tarifverträge für gute Ausbildung. Sie zeigen auch, dass die IG Metall mit ihrer Tarifpolitik Maßstäbe setzt – für faire Bezahlung, gute Ausbildung und sichere Zukunftsperspektiven.