KI kann bei der Erstellung von Prüfungsaufgaben, bei der Simulation berufstypischer Gespräche oder zur Auswertung anonymisierter Prüfungsergebnisse eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass KI nicht die abschließende Bewertung übernimmt. Diese bleibt laut Berufsbildungsgesetz dem Prüfungsausschuss vorbehalten. Auch die Leando-Gesprächspartner Mölls und Junggeburth weisen auf diese Grenze hin: KI darf unterstützen, nicht entscheiden.
Die IG Metall betont: Prüfungsaufgaben müssen komplexe, berufstypische Probleme darstellen, deren Lösung eine fachlich fundierte Auseinandersetzung erfordert. Wird eine KI zur Hilfe eingesetzt, müssen die Prüflinge in der Lage sein, deren Ergebnisse kritisch einzuordnen, zu interpretieren und im Kontext des Prüfungsauftrags eigenständig zu bewerten. Reine Wissensabfragen sind vor dem Hintergrund generativer KI obsolet geworden.