Umgang mit KI Künstliche Intelligenz in Bewertungssystemen und in Prüfungen

Rechte, Risiken, Rolle des Betriebsrats und von Bildungsausschüssen der Kammern

Ingenieur steuert mit Tablet einen Schweißroboter

7. August 2025 7. August 2025


Mit der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) sind seit August 2024 verbindliche Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen in Kraft. Dies betrifft auch die berufliche und betriebliche Bildung und hier insbesondere Bewertungssysteme und Prüfungen. Diese gehören dabei in besonders sensible Bereiche: Überwachung, Bewertung und Zugangsempfehlungen zu weiteren Bildungswegen zählen explizit zu den sogenannten Hochrisiko-Anwendungen. Das heißt nicht, dass KI dort grundsätzlich ausgeschlossen ist. Aber sie unterliegt besonderen Auflagen hinsichtlich Transparenz, Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Schutz der Grundrechte. 

Für betriebliche Interessenvertretungen ergibt sich daraus eine neue Verantwortung: Es geht darum, die Neujustierung von Bewertungssysteme und Auswahlverfahren, in denen KI genutzt wird oder werden soll, kritisch zu begleiten und auf die Einhaltung dieser Vorgaben hinzuwirken. 

Auch Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen müssen sich bei den Prüfungsordnungen und den Rahmenbedingungen bei digitalen Prüfungsdurchführungen in den jeweiligen Berufen angemessen einbringen. Das BIBB hat in einem ausführlichen Artikel auf LEANDO.de eine Einordnung vorgenommen, was beim Thema KI in Prüfungen zu beachten ist.


Wo KI in Prüfungen unterstützen kann

KI kann bei der Erstellung von Prüfungsaufgaben, bei der Simulation berufstypischer Gespräche oder zur Auswertung anonymisierter Prüfungsergebnisse eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass KI nicht die abschließende Bewertung übernimmt. Diese bleibt laut Berufsbildungsgesetz dem Prüfungsausschuss vorbehalten. Auch die Leando-Gesprächspartner Mölls und Junggeburth weisen auf diese Grenze hin: KI darf unterstützen, nicht entscheiden.

Die IG Metall betont: Prüfungsaufgaben müssen komplexe, berufstypische Probleme darstellen, deren Lösung eine fachlich fundierte Auseinandersetzung erfordert. Wird eine KI zur Hilfe eingesetzt, müssen die Prüflinge in der Lage sein, deren Ergebnisse kritisch einzuordnen, zu interpretieren und im Kontext des Prüfungsauftrags eigenständig zu bewerten. Reine Wissensabfragen sind vor dem Hintergrund generativer KI obsolet geworden.  

Wo Risiken bestehen und Prüfpflichten entstehen

Wenn KI prüft, auswertet oder überwacht, ist höchste Vorsicht geboten. Der Einsatz solcher Systeme zählt laut AI Act zum Hochrisikobereich. Das betrifft insbesondere: 

  • die Bewertung von Lernergebnissen;
  • die Zuweisung zu Bildungswegen;
  • die Überwachung in Prüfungssituationen.

In diesen Fällen gelten erweiterte Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement, menschliche Aufsicht und Dokumentation. Der Anbieter muss begründen können, warum sein System nicht als hochriskant einzustufen ist. Diese Einstufung ist zu dokumentieren, der Einsatz zu registrieren. Für Prüfer, Prüfungsaufgabenersteller und Mitglieder der Bildungsausschüsse bedeutet das: Sie müssen nachfragen, welche Systeme eingesetzt werden, ob eine Risikobewertung vorliegt und ob Prüfungsverfahren mit KI den Anforderungen des AI Act sowie des BBiG gerecht werden. 


Weitere Angebote des BIBB zum Thema KI:
Lernwelt KI in der Ausbildung
KI-Grundlagen für das Ausbildungs- und Prüfungspersonal

Weiterführende Links
Text der EU-KI-Verordnung als interaktive Webseite 

Unsere Broschüre zum Thema

Künstliche Intelligenz in Ausbildung und Prüfung

Künstliche Intelligenz (KI) beherrscht aktuell die Diskussion und gilt als die zentrale Innovation der Digitalisierung. Rechtliche Regulierungen bis hin zu Verboten werden in Deutschland und auf der Ebene der Europäischen Union heftig diskutiert. KI wird in der Arbeitswelt immer häufiger und in vielfältiger Weise eingesetzt und wird diese nachhaltig verändern. Dies birgt sowohl Chancen als auch Risiken.

Künstliche Intelligenz

Was regeln Betriebsvereinbarungen?

Künstliche Intelligenz im Betrieb muss den Beschäftigten dienen. Dafür braucht es Regeln, die sich am besten mit einer Betriebsvereinbarung gestalten lassen. Das Hintergrundpapier skizziert drei Rahmenbetriebsvereinbarungen und eine Vereinbarung zu einem speziellen KI-System.

 

Zum Artikel im Aktivenportal
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Daniel Friedrich

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