24.03.2026, 10:00 - 11:30
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Praktika sind ein wesentlicher Bestandteil im Übergang zwischen schulischer Orientierung und dem Einstieg in die duale Berufsausbildung. Sie ermöglichen Jugendlichen einen realistischen Einblick in betriebliche Abläufe und unterstützen Betriebe bei der Gewinnung von Nachwuchskräften. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass unklare oder widersprüchliche Informationen zum Unfallversicherungsschutz den Einsatz von Praktika erschweren.
Referentin ist Ilka Mönch aus dem Stabsbereich Rehabilitation der BG ETEM.
Betriebe äußern regelmäßig die Sorge, dass Praktika aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht möglich seien oder dass der Schutz der Praktikant:innen unzureichend sei. Diese Unsicherheit behindert sowohl den Zugang von Jugendlichen zu Ausbildung als auch die Gestaltung attraktiver Einstiegswege in betriebliche Qualifizierung.
IM BB Virtuell ordnen wir den Versicherungsschutz bei freiwilligen und verpflichtenden Praktika systematisch ein.
Entscheidend ist, ob das Praktikum Teil einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung ist; welche Tätigkeiten ausgeübt werden; und wie die Rolle der Praktikant:innen im betrieblichen Kontext zu bewerten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Personen, die im Rahmen eines Praktikums betriebliche Tätigkeiten ausführen. Gleichzeitig kann sie nur allgemeine Auskünfte geben, da Einzelfallbewertungen immer eine detaillierte Prüfung des konkreten betrieblichen Umfelds erfordern. Für die betriebliche Praxis bedeutet dies, dass Ausbilder:innen und Betriebsrät:innen zunächst klären müssen, um welche Form von Praktikum es sich handelt und welche rechtlichen Vorgaben gelten. Praktika in der Schule unterscheiden sich von hochschulischen Pflichtpraktika; freiwillige Orientierungspraktika wiederum haben andere Voraussetzungen.
Eine sorgfältige Abstimmung mit Schulen oder Hochschulen sowie das Prüfen interner Prozesse ist notwendig, um Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten herzustellen.
Der Termin stellt dar, wie Praktika zur Sicherung der Fachkräftebasis beitragen und weshalb klar geregelte und gut kommunizierte Rahmenbedingungen für Betriebe und Jugendliche gleichermaßen wichtig sind. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie Informationsdefizite im Betrieb erkennen und welche Fragen im Vorfeld eines Praktikums geklärt sein müssen.
Die Darstellung der mitbestimmungspolitischen Aspekte ermöglicht es Betriebsrät:innen, Praktika in die betrieblichen Strukturen einzuordnen und die Qualität der praktischen Lernorte zu stärken. Der Termin gibt Orientierung, nicht die Bewertung einzelner Fälle. Er bietet einen systematischen Überblick über die relevanten Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes und zeigt typische Fragen aus der Praxis. Damit erhalten Ausbilder:innen und Betriebsrät:innen eine verlässliche Grundlage, um Praktika rechtssicher zu gestalten und den Übergang in Ausbildung zu unterstützen.
Referentin ist Ilka Mönch aus dem Stabsbereich Rehabilitation der BG ETEM.