Zehn Jahre lang konnte der Ausbildungsberuf zeigen, wie attraktiv er ist. Was viele nicht wussten: Die Ausbildung basierte auf einer Erprobungsverordnung. Ziel war es, herauszufinden, ob die gestreckte Abschlussprüfung eine geeignete Prüfungsform darstellt. Dabei wurden auch Struktur, Inhalte, Gewichtung der Prüfungsteile sowie die Durchführung und Bewertung der Zusatzqualifikationen getestet.
Im Jahr 2021 evaluierte das Bundesinstitut für Berufsbildung die Verordnung. Die Ergebnisse zeigten eine breite Akzeptanz bei Auszubildenden, Ausbilder:innen, Prüfer:innen und Gewerkschaftsexpert:innen.
2023 beschlossen die Sozialpartner, die Erprobungsverordnung zu verstetigen. Dabei sollte die bewährte Praxis möglichst unverändert bleiben. Einige Anpassungen am Verordnungstext waren dennoch notwendig: Die Standardberufsbildpositionen wurden integriert und der Text an neue rechtliche Vorgaben angepasst. Da die Ausbildung auch im öffentlichen Dienst eine wichtige Rolle spielt, wurden dessen Belange sprachlich stärker berücksichtigt.
Für die Ausbildungspraxis ändert sich dadurch kaum etwas – die erfolgreiche Struktur bleibt erhalten.
Mehr Infos gibt es unten in den Materialien für die Berufspraxis.