Ausbildung der Industriekaufleute grundlegend überarbeitet Industriekaufleute

Zum 1. August 2024 tritt die modernisierte Ausbildungsordnung für Industriekaufleute in Kraft. Die IG Metall hat sich seit 2020 intensiv für die Reform eingesetzt und begrüßt besonders die neuen Inhalte zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

1. März 2024 1. März 2024


Die Ausbildung zur Industriekauffrau bzw. zum Industriekaufmann wurde grundlegend überarbeitet. Anlass für die Neuordnung waren die zunehmende digitale Vernetzung industrieller Prozesse, die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit und die Notwendigkeit eines vertieften Prozessverständnisses. Die IG Metall war von Beginn an aktiv beteiligt und hat die Reform im Bildungsausschuss begleitet.

Neu eingeführt wurden zwei zusätzliche Standardberufsbildpositionen: „Digitale Geschäftsprozesse gestalten“ und „Zusammenarbeit, Kommunikation und individuelle Arbeitsorganisation“. Damit werden digitale Kompetenzen, Datenschutz, Echtzeitkommunikation und nachhaltiges Handeln stärker in den Fokus gerückt. Die bewährten betriebswirtschaftlichen Inhalte wie Beschaffung, Logistik, Marketing und Personalprozesse bleiben erhalten.

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Sie ersetzt die bisherige Zwischenprüfung und besteht aus zwei Teilen, die zeitlich über die Ausbildung verteilt sind. Dies ermöglicht eine praxisnähere und kompetenzorientierte Bewertung.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelt derzeit eine Umsetzungshilfe für Ausbildungsverantwortliche, die gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis – darunter Vertreterinnen und Vertreter der IG Metall – erarbeitet wird.

Industriekaufleute

NEUORDNUNG DER INDUSTRIEKAUFLEUTE
Betriebswirtschaftliche Kompetenz für eine digitale, vernetzte und nachhaltige Industrie

Anke Muth
Erarbeitung von Aus- und Fortbildungsverordnungen; Förderinstrumente der Berufsbildung

Anke Muth

Gewerkschaftssekretärin - Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik
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