Erfolg für alle Arbeitnehmer/innen
Bildungsfreistellung jetzt auch in Thüringen
Grundsatz: 5 Tage Bildungszeit pro Jahr
Vom 1. Januar 2016 an haben (fast) alle Beschäftigten in Thüringen, die länger als 6 Monate beschäftigt sind, einen Anspruch auf 5 Tage Bildungszeit pro Jahr für gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene und ehrenamtsbezogene Weiterbildung. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt während der Freistellung weiter. Die Berechnung richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Der Freistellungsanspruch kann einmalig aus dem Jahr seiner Entstehung in das folgende Jahr übertragen werden. Dies gilt auch für Auszubildende.
Ausnahme:
- Auszubildenden stehen lediglich 3 Tage pro Jahr zur Verfügung. Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen können die Bildungszeit nur in den Schulferien bzw. der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch nehmen.
- Weicht die wöchentliche Arbeitszeit ab, reduziert sich anteilig die Freistellungsdauer.
- Freistellung ist Abhängig von der Beschäftigtenzahl. Hat das Unternehmen ...
- weniger als 5 Beschäftigte, besteht kein Anspruch auf Bildungsfreistellung.
- zwischen 5 und 25 Beschäftigte, kann der Arbeitgeber Anträge ablehnen, wenn er im Kalenderjahr bereits 5 Freistellungstagen zugestimmt hat.
- zwischen 25 und 50 Beschäftigte, kann der Arbeitgeber Anträge ablehnen, wenn die Anzahl der zugestimmten Freistellungstagen > Anzahl der Hälfte der Beschäftigten.
- mehr als 50 Beschäftigte, kann der Arbeitgeber Anträge ablehnen, wenn die Anzahl der zugestimmten Freistellungstagen > Anzahl der Beschäftigten.
Weiterbildung
Artikel von Thomas Veit zur konfliktreichen Geschichte eines Menschenrechts
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.