Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Fachwirt/in für Logistiksysteme (Geprüfte/r)
Fachwirte übernehmen die verantwortliche Wahrnehmung von Fach- und/oder Führungsfunktionen in Leistungsprozessen eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens. Sie steuern diese, führen sie eigenständig aus und führen Mitarbeiter. Sie sind in der Lage, komplexe berufliche Aufgaben- und Problemstellungen in verantwortlicher Position zu bewältigen, Ablauf- und Aufbaustrukturen (Produktions- und Geschäftsprozesse, Kommunikation und Kooperation) fachlich zu steuern, zu bearbeiten, auszuwerten und zu vertreten. Sie sind in der Lage, betriebliche Entwicklungsprozesse und unternehmerische Aufgaben zu initiieren und zu übernehmen. Sie können Teams von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse verantwortlich führen und eine entsprechende Personalentwicklung vornehmen. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen und ihre individuelle Berufslaufbahn zu gestalten.
Aufgaben und Tätigkeiten
Fachwirte für Logistiksysteme beraten interne und externe Kunden bei der Gestaltung logistischer Aufgaben, optimieren bestehende Abläufe oder entwickeln logistische Konzepte. Dies kann die Material- und Informationsflüsse betreffen, aber auch Produktionsprozesse oder den Fahrzeug- und Personaleinsatz. Zunächst ermitteln Fachwirte für Logistiksysteme die logistischen Bedürfnisse ihrer Kunden. Sie analysieren und bewerten Wertschöpfungsketten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dabei berücksichtigen sie soziale, rechtliche, technische und ökologische Rahmenbedingungen. Schließlich planen, koordinieren und steuern sie die Umsetzung von Logistiklösungen. So organisieren sie den Material- bzw. Warenfluss bis hin zum Vertrieb. Sorgen dafür, dass Material und Waren zur rechten Zeit am rechten Ort sind, und koordinieren die Abläufe im Lager. Dazu organisieren sie auch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern, den betrieblichen Abteilungen, und treffen Absprachen. Wenn sie bei der Umsetzung von Logistikprozessen Anpassungsbedarf oder Verbesserungsmöglichkeiten feststellen, veranlassen sie die nötigen Maßnahmen.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe a) Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung oder b) Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau oder c) Industriekaufmann oder Industriekauffrau oder d) Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandel oder e) Schifffahrtskaufmann oder Schifffahrtskauffrau und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis, (2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, (3) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufspraxis oder (4) eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
info
Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
ca. 2.800,-- bis 3.600,--
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme am Lehrgang nicht verpflichtend.
Fördermöglichkeiten
weitere Informationen
Verdienstmöglichkeiten
Vorteil mit Tarif
Lohnspiegel
Informationen für Aktive
Angebote der IG Metall
Prüferschulung
Rechtsgrundlagen
Fortbildungsverordnung
Selbst aktiv werden als...
Prüfer/in
Prüfungsaufgabenersteller/in