Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Personalfachkaufmann/frau (Geprüfte/r)
Fachwirte und Fachkaufleute übernehmen die verantwortliche Wahrnehmung von Fach - und/ oder Führungsfunktionen in Leistungsprozessen eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens. Sie steuern diese, führen sie eigenständig aus und führen Mitarbeiter. Sie sind in der Lage, komplexe berufliche Aufgaben- und Problemstellungen in verantwortlicher Position zu bewältigen, Ablauf- und Aufbaustrukturen (Produktions- und Geschäftsprozesse, Kommunikation und Kooperation) fachlich zu steuern, zu bearbeiten, auszuwerten und zu vertreten. Sie sind in der Lage, betriebliche Entwicklungsprozesse und unternehmerische Aufgaben zu initiieren und zu übernehmen. Sie können Teams von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse verantwortlich führen und eine entsprechende Personalentwicklung vornehmen. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen und ihre individuelle Berufslaufbahn zu gestalten.
Aufgaben und Tätigkeiten
Personalfachkaufleute sind für die Arbeit in der Personalabteilung eines Unternehmens verantwortlich. Sie sorgen für den reibungslosen Arbeitsablauf und übernehmen qualifizierte Sachbearbeitungsaufgaben. Sie erledigen die Post und die Korrespondenz, kümmern sich um Gehaltsabrechnungen und die Zeiterfassung. Darüber hinaus buchen sie Geschäftsvorgänge und bereiten Sitzungen organisatorisch vor.
Personalfachkaufleute managen das Personalbüro oder einen bestimmten Teilbereich. Sie kümmern sich um die Einbindung des Personalbereichs in die Gesamtorganisation des Unternehmens. Sie koordinieren die Aus- und Weiterbildung und betreuen Mitarbeiterdateien. Überwachung der Controllinginstrumente oder der Abrechnungssysteme sowie das eigenständige Bearbeiten von Personalverwaltungsaufgaben gehören zu ihren Tätigkeiten. Sie befassen sich mit arbeitsrechtlichen Fragen, führen Personalakten, planen die Termine für Einstellungs- und Personalgespräche und sorgen dafür, dass die entsprechenden Unterlagen bereitstehen. Darüber hinaus planen sie den Personaleinsatz, entwickeln Qualifikationsanforderungen für offene Stellen und führen die Einstellungsgespräche bzw. sind daran beteiligt.. Außerdem beraten sie die Geschäftsleitung bei der Kostenminimierung und der Optimierung von Personaleinsätzen.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe a) Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung oder b) Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau oder c) Industriekaufmann oder Industriekauffrau oder d) Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandel oder e) Schifffahrtskaufmann oder Schifffahrtskauffrau und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis, (2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, (3) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige, einschlägige Berufspraxis oder (4) eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
ca. 2.000,-- bis 3.800,--
Vollzeit ca. 3 - 12 Monate,
Teilzeit ca. 12 - 24 Monate
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