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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Maßschneidermeister/in

05.09.2006 Ι Stoffe, Garne, Nähmaschinen, Dampfbügelanlagen,- das sind die Betriebsmittel des/der Damen- und Herrenschneidermeister/in.

Meister/innen sind Führungskräfte. Sie sind befähigt, einen Betrieb zu führen und dabei technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen.

Arbeitsabläufe gilt es zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Herstellung, Wartung und Reparatur zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter/innen.

Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.

Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.

Aufgabe und Tätigkeit

Damen und Herrenschneidermeister/innen beraten Kunden bei der Schnitt-, Stoff- und Farbauswahl, erstellen nach eigenen Entwürfen Schnitte nach Maß und schneiden sehr kostbare Stoffe selbst zu. Sie berücksichtigen Proportionen, Stile, Funktionen, Modetendenzen und unterschiedliche Materialien. Sie führen Anproben durch und kontrollieren Passgenauigkeit und Qualität.

Zulassung zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung. Liegt keine abgeschlossene Berufsausbildung vor, so ist ein Antrag auf Befreiung von den Regelzulassungsvoraussetzungen zu stellen. In einem solchen Fall müssen mindestens vier Jahre Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachgewiesen werden. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Anke Muth
  • info

    Fortbildungsaufwand
    Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...

    ca. 1.200,-- bis 4.700,--

    Vollzeit ca. 6 Monate,

    Teilzeit ca. 9 Monate

    Fördermöglichkeiten
    weitere Informationen

    Verdienstmöglichkeiten
    Vorteil mit Tarif Lohnspiegel

    Kompetenz-Check

    Servicebereich