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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Übersetzer/in (Geprüfte/r)

08.05.2017 Ι Übersetzen ist akribisch, beim Simultanübersetzen muss man sich etwas kürzer fassen, weil man automatisch hinterherhinkt. Übersetzer/innen müssen gleichzeitig zuhören und sprechen.

Aufgaben und Tätigkeiten

Dolmetscher/innen bzw. Übersetzer/innen sorgen dafür, dass sich Menschen unterschiedlicher Muttersprachen miteinander verständigen können. Dabei übersetzen Dolmetscher/innen das gesprochene Wort, Übersetzer/innen das geschriebene. Beide brauchen bei ihrer Arbeit Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen in den Zusammenhang des Textes. Eventuell versteckte Bedeutungen und stilistische Merkmale müssen sie berücksichtigen.

Übersetzer/innen haben in der Regel mit technischen, wissenschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fachtexten zu tun. Sie analysieren die ihnen Texte und halten sich ihren Zweck vor Augen, um eine zielgruppenorientierte Übersetzung erstellen zu können. Dolmetscher/innen, die im Simultandolmetschen bei Konferenzen eingesetzt sind, empfangen in schalldichten Kabinen die Redebeiträge per Kopfhörer und sprechen die Übersetzung ins Mikrofon. Beim Konsekutivdolmetschen übertragen sie das Gesprochene - anhand von Notizen - erst in die Zielsprache, wenn der Sprecher seine Ausführungen oder einen Abschnitt davon beendet hat.

 

Zulassung zur Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Übersetzer/zur Übersetzerin ist in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufstätigkeit. Zudem wird der Nachweis gehobener wirtschaftsbezogener und gehobener fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten verlangt.

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Dolmetscher/zur Dolmetscherin ist üblicherweise eine bestandene Weiterbildungsprüfung als Übersetzer/in in der als Dolmetscher/in angestrebten Fremdsprache. Die Prüfung darf in der Regel nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

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