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LEBENSLANGES LERNEN

INTERESSE AN WEITERBILDUNG?

Bildung und Weiterbildung sind wichtig für das gesamte Arbeitsleben. Sie sind entscheidend für die berufliche Perspektive und die Möglichkeit sich weiter entwickeln zu können. Weiterbildung ist auch maßgeblich für die Beschäftigungschancen. mehr...
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WAS BIETET DER TARIFVERTRAG BILDUNG?

DIE FREISTELLUNGSMÖGLICHKEITEN

Neben der betrieblich notwendigen und der betrieblich zweckmäßigen Qualifizierung regelt der Tarifvertrag Bildung jetzt auch die persönliche berufliche Qualifizierung. Bei der betrieblich notwenigen Qualifizierung ist klar geregelt: der Arbeitgeber stellt die Beschäftigten für die Weiterbildung frei und übernimmt jegliche Kosten. Hierunter fallen die Erhaltungs-, Anpassungs- und Umqualifizierung. Bei der Entwicklungsqualifizierung als betrieblich zweckmäßige Qualifizierung übernimmt der Arbeitgeber die Maßnahme Kosten und die Beschäftigten müssen 50 Prozent Arbeitszeit einbringen. Bei der persönlichen beruflichen Weiterbildung müssen die Beschäftigten die Kosten und die Freistellung für die Weiterbildung selbst tragen. Der Tarifvertrag bietet jedoch Möglichkeiten der Freistellung und auch der unterstützenden Finanzierung. mehr...
Das_Bildungskonto_Artikelbild

INVESTITION IN DIE ZUKUNFT

DIE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Das abgesenkte Teilzeitentgelt während der Bildungsteilzeit kann über zwei Wege aufgestockt werden. Ziel ist es, mit der Aufstockung mindestens auf 70 Prozent des vorherigen Entgeltes zu kommen. mehr...
Technikerin

BILDUNGSTEILZEIT

Angehende Techniker klagen Recht auf Bildungsteilzeit ein

10.11.2016 Ι Zwei junge Facharbeiter bei Kendrion in Villingen-Schwenningen haben erfolgreich ihre Bildungsteilzeit eingeklagt. Seit dem 1. September machen sie ihre Fortbildung zum Techniker und scheiden dafur zwei Jahre aus dem Betrieb aus. Mit Wiedereinstellzusage - so wie es der Tarifvertrag Qualifizierung der IG Metall in Baden-Württemberg vorsieht. mehr...

Weiterbildung

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