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LEBENSLANGES LERNEN
INTERESSE AN WEITERBILDUNG?
Bildung und Weiterbildung sind wichtig für das gesamte Arbeitsleben. Sie sind entscheidend für die berufliche Perspektive und die Möglichkeit sich weiter entwickeln zu können. Weiterbildung ist auch maßgeblich für die Beschäftigungschancen. mehr...
WAS BIETET DER TARIFVERTRAG BILDUNG?
DIE FREISTELLUNGSMÖGLICHKEITEN
Neben der betrieblich notwendigen und der betrieblich
zweckmäßigen Qualifizierung regelt der Tarifvertrag Bildung
jetzt auch die persönliche berufliche Qualifizierung. Bei der
betrieblich notwenigen Qualifizierung ist klar geregelt: der
Arbeitgeber stellt die Beschäftigten für die Weiterbildung
frei und übernimmt jegliche Kosten. Hierunter fallen die
Erhaltungs-, Anpassungs- und Umqualifizierung. Bei der
Entwicklungsqualifizierung als betrieblich zweckmäßige
Qualifizierung übernimmt der Arbeitgeber die Maßnahme
Kosten und die Beschäftigten müssen 50 Prozent Arbeitszeit
einbringen. Bei der persönlichen beruflichen Weiterbildung
müssen die Beschäftigten die Kosten und die Freistellung
für die Weiterbildung selbst tragen. Der Tarifvertrag
bietet jedoch Möglichkeiten der Freistellung und auch der
unterstützenden Finanzierung. mehr...
INVESTITION IN DIE ZUKUNFT
DIE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
Das abgesenkte Teilzeitentgelt während der Bildungsteilzeit kann über zwei Wege aufgestockt werden. Ziel ist es, mit der Aufstockung mindestens auf 70 Prozent des vorherigen Entgeltes zu kommen. mehr...
BILDUNGSTEILZEIT
Angehende Techniker klagen Recht auf Bildungsteilzeit ein
10.11.2016 Ι
Zwei junge Facharbeiter bei Kendrion in Villingen-Schwenningen haben erfolgreich ihre Bildungsteilzeit eingeklagt. Seit dem 1. September machen sie ihre Fortbildung zum Techniker und scheiden dafur zwei Jahre aus dem Betrieb aus. Mit Wiedereinstellzusage - so wie es der Tarifvertrag Qualifizierung der IG Metall in Baden-Württemberg vorsieht. mehr...