Compliance-Richtlinie für Prüfer/innen
Prüfer/in sein heißt Haltung zu zeigen
"VERANTWORTUNG FÜR DAS ANSEHEN DER IHK UND IHRER MlTGLIEDSUNTERNEHMEN
Alle Ehrenamtsträger wie Mitarbeiter haben bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf das Ansehen und Stellung der IHK und das ihrer Mitgliedsunternehmen zu achten. Gegen Verstöße schreitet die IHK konsequent ein. [.] Die Ehrenamtsträger wie die Mitarbeiter achten bei der Ausübung ihrer IHK-Aufgaben auf die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den von der Vollversammlung der IHK beschlossenen Positionen und Forderungen.[.]"
Auszug aus den Compliance-Richtlinien der IHK Darmstadt (Stand 2012)
Auf den ersten Blick ein verständliches Ansinnen. Jedoch hat es für einige unserer Kolleginnen und Kollegen auch Fragen aufgeworfen:
"Was mach ich denn, wenn aus meiner Prüfertätigkeit ersichtlich wird, dass in einem Betrieb nicht korrekt ausgebildet wird? Oder wenn mir andere Missstände bekannt werden? Diese Richtlinie zwingt mich ja im Grunde zum Stillschweigen, da ich ansonsten das Ansehen des betroffenen Unternehmens abwerte."
Hier können wir jedoch beruhigen. Das gesellschaftliche Interesse an einer hochwertigen Ausbildung und der Schutz der jungen Kolleginnen und Kollegen wiegen schwerer als das Ansehen eines Unternehmens und auch das Verständnis der Kammer ist an dieser Stelle ein anderes, so Torsten Heinzmann (Teamleiter Ausbildung). Für WAP skizziert er auch das hinterlegte Rückmeldeverfahren zwischen Prüfungsausschuss und Kammer zu Sicherung einer hochwertigen Ausbildung:
"In einem erprobten Verfahren geben die Mitglieder der Prüfungsausschüsse festgestellte Mängel an die Ausbildungsberatung der IHK weiter. Dort geht man den Problemen nach. In der Regel vereinbaren die Ausbildungsberater Termine in den betroffenen Betrieben und fordern die Verantwortlichen zur Mängelbeseitigung auf. Sollten diese Gespräche erfolglos bleiben und dauerhaft und systematisch gegen die Pflichten eines Ausbildungsbetriebes verstoßen werden, so entzieht die IHK die Ausbildungsberechtigung."