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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Augenoptikermeister/in

29.08.2005 Ι Augenoptikermeister/innen führen individuelle Sehberatungen durch und empfehlen geeignete Sehhilfen: Augenglas, Binokel, Brille, Einglas, Fernglas, Kontaktlinse, Kneifer, Lorgnette, Lorgnon, Lupe, Manokel, Monokel, Nachtsichtgerät, Zwicker.

Meister/innen sind Führungskräfte

Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.

Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.

Aufgaben und Tätigkeiten

Zunächst wird  die Sehschärfe gemessen. Die Sehhilfen (Kontaktlinsen, Lese oder Gleitsichtbrillen sowie vergrößernde Sehhilfen) werden dann passgenau angefertigt. Werden Brillen hergestellt, kontrollieren Meister/innen mit Messgeräten die Glasstärken und schleifen die Gläser exakt genau für die Brillenfassungen. Durch Erhitzen und Biegen bringen sie Brillenfassungen in die richtige Form.

 

Zulassung zur Prüfung

Zur Meisterprüfung wird zugelassen: (1) Wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder (2) wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder (3) wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.

Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.

Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
  • info

    Fortbildungsaufwand
    Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...

    ca. 7.000.-- bis 11.000,--

    Vollzeit ca. 9 - 12 Monate,

    Teilzeit ca. 18 - 30 Monate

    Fördermöglichkeiten
    weitere Informationen

    Verdienstmöglichkeiten
    Vorteil mit Tarif Lohnspiegel

    Kompetenz-Check

    Servicebereich