Eignungsnachweis nach § 30 BBiG | DQR - ohne Zuordnung
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
In Deutschland muss jedes Unternehmen, das Berufe im dualen System ausbildet, mindestens einen Ausbilder/eine Ausbilderin, der/die die AEVO-Prüfung abgelegt hat, beschäftigen. Alle Ausbildungsverantwortlichen, die in einem Ausbildungs- oder Lehrvertrag namentlich genannt sind, müssen vor der Kammer eine Prüfung nach dieser Verordnung abgelegt haben.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung beschreibt die Grundqualifikationen, die bei Ausbildungsverantwortlichen vorhanden sein müssen. In der Ausbildungseignungsprüfung weisen die Teilnehmer nach, dass sie das zur Berufsausbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen. Außerdem sollen sie mit dem Abschluss unter Beweis stellen, dass sie mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind.
Inhalte der AEVO-Prüfung sind:
- Individuelle Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen;
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken;
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Ausbilder/innen mit AEVO-Qualifikation sind Ansprechpartner für die Auszubildenden. Der Rahmenlehrplan wurde durch eine Hauptausschussempfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung in 2023 aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 14.07.2023 S2).
Die IG Metall empfiehlt zur Vorbereitung auf die Prüfung einen Lehrgang zu besuchen, der einen hohen Anteil an Präsenzunterricht umfasst.
Aus gewerkschaftlicher Sicht, ist die fachliche Eignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die AEVO, ein Einstieg in die Tätigkeit einer ausbildenden Fachkraft oder eines Ausbilders/einer Ausbilderin. Um wirklich handlungssicher auszubilden, sollte das betriebliche Bildungspersonal weitere Fortbildungen in Erwägung ziehen: den/die "Aus- und Weiterbildungspädagogen/in" und den/die "Berufspädagogen/in".
Die AEVO ist Bestandteil zahlreicher anderer Weiterbildungsprüfungen (z.B. alle Meisterprüfungen der Industrie und des Handwerks).
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
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Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
ca. 350,-- bis 640,--
115 Stunden
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