Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Bogenmachermeister/in
Meister/innen sind Führungskräfte
Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.
Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
Aufgaben und Tätigkeiten
Bogenmachermeister/innen leiten die Werkstatt eines Handwerksbetriebes oder die Bogenmacher-Abteilung in Betrieben des Musikinstrumentenbaus. Sie bestimmen und koordinieren die Arbeitsabläufe bei Entwurf, Herstellung oder Restaurierung von Bögen für Streichinstrumente. Sie kontrollieren beispielsweise, ob ein fertiger Bogen den Vorgaben entspricht und ob sich mit ihm der gewünschte Klang erzeugen lässt. Sie übernehmen die Anfertigung oder Reparatur eines Bogens für eine hochwertige Meistergeige, fertigen Einlege- oder Schnitzarbeiten an oder restaurieren historische Bögen. Sie verhandeln mit Lieferanten und beraten Kunden darüber, welcher Bogen für sie geeignet ist.
Zulassung zur Prüfung
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung. Liegt keine abgeschlossene Berufsausbildung vor, so ist ein Antrag auf Befreiung von den Regelzulassungsvoraussetzungen zu stellen. In einem solchen Fall müssen mindestens vier Jahre Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachgewiesen werden. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
info
Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
---
Teilzeit ca. 18 Monate
Fördermöglichkeiten
weitere Informationen
Verdienstmöglichkeiten
Vorteil mit Tarif
Lohnspiegel
Informationen für Aktive
Angebote der IG Metall
Prüferschulung
Rechtsgrundlagen
Fortbildungsverordnung
Selbst aktiv werden als...
Prüfer/in
Prüfungsaufgabenersteller/in