Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Boots- und Schiffbauermeister/in
Meister/innen sind Führungskräfte
Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.
Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
Aufgaben und Tätigkeiten
Boots- und Schiffbauermeister/innen planen, organisieren und kontrollieren die Arbeitsabläufe bei Bau, Wartung und Reparatur von Booten, Jachten und Schiffen. Damit die Arbeitsprozesse funktionieren, stellen sie die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz von Maschinen, Anlagen und Werkzeugen sicher. Sie sorgen dafür, dass die benötigten Materialien zur Verfügung stehen. Den Entwurf und die Konstruktion einer Segelyacht oder auch komplizierte Montage- und Instandhaltungsarbeiten, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen, übernehmen Boots- und Schiffbauermeister/innen häufig selbst.
Zulassung zur Prüfung
Zur Meisterprüfung wird zugelassen: (1) Wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder (2) wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder (3) wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.
Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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