Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Büchsenmachermeister/in
Meister/innen sind Führungskräfte
Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.
Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
Aufgaben und Tätigkeiten
Büchsenmachermeister/innen koordinieren die Arbeitsabläufe sowie die Materialbereitstellung in Betrieben des Büchsenmacherhandwerks und in der industriellen Produktion von Handfeuerwaffen. Sie übernehmen Änderungsaufträge oder Sonderanfertigungen nach Kundenwünschen. Sie beraten die Kunden auch zu Fragen des Waffenrechts. In größeren Betrieben des Büchsenmacherhandwerks oder in der Waffenindustrie überwachen sie Herstellung und Reparatur, insbesondere von Jagd- und Sportwaffen wie Gewehre, Pistolen und deren Komponenten. Sowohl in kleineren als auch in größeren Betrieben ist es die Aufgabe von Büchsenmachermeistern/innen, Entwürfe anzufertigen und Montageanleitungen zu lesen. Neu gefertigte oder überholte Waffen prüfen sie auf Schießständen.
Zulassung zur Prüfung
Zur Meisterprüfung wird zugelassen: (1) Wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder (2) wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder (3) wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.
Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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Fortbildungsaufwand
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