Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Chirurgiemechanikermeister/in
Meister/innen sind Führungskräfte
Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.
Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
Aufgaben und Tätigkeiten
Chirurgiemechanikermeister/inen arbeiten in Betrieben der Medizin und Orthopädietechnik. Es können auch Unternehmen der Feinmechanik sein, die chirurgische und kosmetische Instrumente, Implantate und medizinische Geräte herstellen. Das Anfertigen von Entwürfen oder besonderen Einzelstücken übernehmen die Meister/innen häufig selbst. Vor allem in kleineren Betrieben führen sie die berufsüblichen Tätigkeiten in der Herstellung und Instandsetzung von medizinischen Instrumenten, Apparaten und Geräten aus. So bearbeiten sie etwa vorgefertigte Halbzeuge (Rohlinge) bzw. zu reparierende Instrumente mit unterschiedlichen Handwerkzeugen und handgeführten Bohr-, Fräs-, Schleif- und Poliermaschinen oder mit (meist computergesteuerten) Werkzeugmaschinen.
Zulassung zur Prüfung
Zur Meisterprüfung wird zugelassen: (1) Wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder (2) wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder (3) wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.
Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
info
Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
---
Teilzeit ca. 17 Monate
Fördermöglichkeiten
weitere Informationen
Verdienstmöglichkeiten
Vorteil mit Tarif
Lohnspiegel
Informationen für Aktive
Angebote der IG Metall
Prüferschulung
Rechtsgrundlagen
Fortbildungsverordnung
Selbst aktiv werden als...
Prüfer/in
Prüfungsaufgabenersteller/in