(vgl. www.prueferportal.org)
- Die Erstellung erfolgt durch den jeweiligen Prüfungsausschuss.
- Für die Erstellung wird bei der zuständigen Stelle ein Aufgabenerstellungsausschuss für den jeweiligen Aus- oder Fortbildungsberuf eingerichtet.
- Eine Leitkammer, welche unter Absprche aller zuständigen Stellen die Verantwortung für einen Beruf zugesprochen bekommen hat, beruft einen Fachausschuss zur Erstellung der Prüfungsaufgaben. Die Erarbeitung der Aufgaben kann dabei auch in Kooperation mit einer überregionalen Aufgabenerstellungsinstitution erfolgen.
- Die schriftlichen und in einigen Berufen auch praktischen Prüfungsaufgaben werden durch eine überregionale Aufgabenerstellungsinstitution erarbeitet.
- Für die gestzlich geregelten Fortbildungsberufe (§ 53 BBIG / § 42 HWO) weden die Prüfungsaufgaben von sog. "Landesfachausschüssen" verabschiedet.
Sämtliche Prüfungsaufgaben sollen gemäß der geltenden Prüfungsordnung (s. u. Musterprüfungsordnungen) der Kammern (basierend auf § 47 Abs. 2 S. 2. BBiG / § 38 Abs. 2 HWO) von Gremien erstellt werden, die (nach § 40 Abs. 2 BBiG / § 34 Abs. 2 HWO) paritätisch, das heißt in gleicher Zahl mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie mit Berufsschullehrkräften, besetzt sind.
Ist dies der Fall, so haben Prüfungsausschüsse auch Aufgaben zu übernehmen, die von einem Erstellungsausschuss der Kammer regional oder überregional erstellte worden sind, wenn dies in der geltenden Prüfungsordnung so bestimmt ist.
Zumeist erhalten die Prüfer im Fall der Übernahme überregional erstellter Aufgaben vor der Prüfung keine Einsichtsmöglichkeit. Die Erstellung der mündlichen Prüfungsaufgaben und die Konzeption der Fachgespräche bleiben in der Regel aber weiterhin den Prüfungsausschüssen vorbehalten.
Eine Ausnahme zu der Erstellung der Prüfungsaufgaben stellt das Verfahren beim betrieblichen Auftrag dar. Hier schlägt der Ausbildungsbetrieb einen realen Arbeitsauftrag vor, der von dem Prüfungsausschuss genehmigt werden muss.
Mitbestimmungsrechte der IG Metall
Die Mitbestimmungsrechte der IG Metall sind kein feststehender Fakt, sondern ein Verhandlungsergebnis, dass hart erkämpft ist. Neben den gesetzlichen Regelungen zur Besetzung von Prüfungsausschüssen bestehen mit unterschiedlichen Akteuren Sondervereinbarungen, welche diese Rechte regeln und sichern.
Diese Vereinbarungen gilt es, zusammen mit unseren engagierten Kolleginnen und Kollegen, weiter zu entwickeln und zu verteidigen. Denn "gute Prüfungen sichern gute Ausbildung".