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Erstes berufliches Fortbildungsniveau | DQR 5

Fachbauleiter/in Tischlerhandwerk (Geprüfte/r)

06.07.2004 Ι Karrierelücke geschlossen: Zwischen Meister und Gesellen im Tischler/Schreinerhandwerk gibt es drei Aufstiegschancen: Kundenberater/in, Fertigungsplaner/in und Fachbauleiter/in.

Aufgaben und Tätigkeiten

Fachbauleiter/innen im Tischlerhandwerk planen und koordinieren die mit der Auslieferung und der fachgerechten Montage von Tischlereierzeugnissen verbundenen Tätigkeiten. Sie sorgen dafür, dass die Qualitätsstandards sowie Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden. Als Bindeglied zwischen Auftraggeber und Montage organisieren sie die Umsetzung der vereinbarten Leistungen und sind für Kunden und ausführende Fachkräfte erste Ansprechpartner.

Sie beschaffen die für den jeweiligen Montageauftrag erforderlichen Informationen, überprüfen die Einbauvoraussetzungen sowie bauphysikalischen Gegebenheiten und veranlassen die Ausführung. Fachbauleiter/innen im Tischlerhandwerk kalkulieren Kosten, koordinieren den Einsatz der Mitarbeiter/innen, überwachen die Termine, dokumentieren Arbeitsabläufe und Ergebnisse. Zudem wirken sie an der inhaltlichen Gestaltung von Angeboten mit.

Schnittstellen zwischen Kunden und Betrieb, Auftragseingang und Fertigung, Fertigung und Montage werden professionell bearbeitet. Die Absolventen verfügen auf ihren Gebieten über ein umfassendes Wissen, da die Weiterbildung in ihren Handlungsbereichen breit angelegt ist. Im Detail gehen die Qualifikationen über die des Meisters hinaus - schließlich sollen die Absolventen eine besonders hohe Kompetenz erwerben. Der Weiterbildungsberuf ist so gestaltet, dass der Austausch zu benachbarten Bereichen, wie z.B. der Holzindustrie oder dem Möbelhandel, problemlos möglich ist.

 

Zulassung zur Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Fertigungsplaner/in im Tischlerhandwerk sind in der Regel die Gesellenprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Tischler/in sowie mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis oder die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten holzbe- oder -verarbeitenden Beruf und eine mindestens einjährige Berufspraxis in Einbauarbeiten und Montage Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen ist nicht verpflichtend.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
  • info

    Fortbildungsaufwand
    Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...

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