Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Fachwirt/in für Güterverkehr und Logistik (Geprüfte/r)
Fachwirte übernehmen die verantwortliche Wahrnehmung von Fach- und/oder Führungsfunktionen in Leistungsprozessen eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens. Sie steuern diese, führen sie eigenständig aus und führen Mitarbeiter. Sie sind in der Lage, komplexe berufliche Aufgaben- und Problemstellungen in verantwortlicher Position zu bewältigen, Ablauf- und Aufbaustrukturen (Produktions- und Geschäftsprozesse, Kommunikation und Kooperation) fachlich zu steuern, zu bearbeiten, auszuwerten und zu vertreten. Sie sind in der Lage, betriebliche Entwicklungsprozesse und unternehmerische Aufgaben zu initiieren und zu übernehmen. Sie können Teams von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse verantwortlich führen und eine entsprechende Personalentwicklung vornehmen. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen und ihre individuelle Berufslaufbahn zu gestalten.
Aufgaben und Tätigkeiten
Fachwirt/innen für Güterverkehr und Logistik üben in Betriebsabteilungen für Versand und Logistig Leitungsfunktionen im kaufmännischen Bereich aus. Innerbetrieblich organisieren sie Arbeitsabläufe, koordinieren den Mitarbeitereinsatz und legen in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten Ziele, Entwicklungsstrategien und Vorgehensweisen fest. Sie wirken bei der Wahl von Marketingstrategien mit oder bei der Entwicklung nationaler bzw. internationaler Transport- und Logistikangebote. Sie planen die Verwendung ihres Budgets, ermitteln betriebswirtschaftliche Kennzahlen, analysieren die Kostenentwicklung, berechnen Tarife für Gütertransporte und Logistikdienstleistungen und erstellen Abrechnungen.
Fachwirte/innen für Güterverkehr und Logistik haben Außenkontakte: Sie beantworten Anfragen zum Dienstleistungsangebot, beraten Kunden, erstellen Angebote. Hat ein Kunde einen Auftrag erteilt, organisieren und überwachen Fachwirte/innen die Auftragsabwicklung. Sie legen die Art der Transporte fest, Zwischenlagerungen oder Umladungen, und reservieren die entsprechenden Fracht- oder Lagerkapazitäten. Schließlich überprüfen sie die Frachtpapiere, im grenzüberschreitenden Verkehr auch Zollformulare. Sie sorgen dafür, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert wird, damit sie unversehrt beim Empfänger eintrifft, und überwachen die Einhaltung von Terminen. Unter Umständen haben sie auch mit in- oder ausländischen Behörden zu tun, z.B. wenn sie Genehmigungen für Spezialtransporte einholen.
Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung Fachwirt/in hat zwei aufeinander aufbauende Teilprüfungen. TeiI I: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, Teil II: Handlungsspezifische Qualifikationen.
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes
nachweist: (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem. Anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder (2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder (3) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder (4) eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Teil absolviert und eine einschlägige Berufspraxis vorweisen kann. Je nach Zulassungsberechtigen schwankte diese zwischen ein und zwei Jahren. Die Prüfung in Teil I darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
Ansprechpartner/in
Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
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Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
ca. 2.800,-- bis 3.600,--
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme am Lehrgang nicht verpflichtend
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