Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Feinoptikermeister/in
Meister/innen sind Führungskräfte
Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.
Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
Aufgaben und Tätigkeiten
Wissenschaftler, aber nicht nur die, sind auf "lupenrein" arbeitende Mikroskope und Apparaturen angewiesen. Eine große Rolle spielen dabei optische Gläser: Mikroskope, Ferngläser, medizinische Diagnoseapparate brauchen fein geschliffene optische Linsen. Auch bei Film und Fernsehen ist die Arbeit der Feinoptiker gefragt: auch zu einer guten Filmkamera gehören hochwertige Linsen und Objektive. Feinoptiker sägen aus Glasblöcken Rohlinge, die sie mit halb- oder vollautomatischen Maschinen oder von Hand fräsen, schleifen und polieren. Sie programmieren, bedienen und warten die Produktionsanlagen und überwachen den Produktionsprozess. Bauteile montieren sie zu Baugruppen und Geräten. Sie justieren Maschinen oder prüfen Produktoberflächen und geschliffene Werkstücke.
Besonders anspruchsvolle Fachaufgaben wie die langwierige Nachfertigung in Handarbeit, wenn spezielle Vorgaben an Maß- und Winkelgenauigkeit nicht oder nur sehr schwer maschinell zu erreichen sind, erledigen sie häufig selbst.
Zulassung zur Prüfung
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung. Liegt keine abgeschlossene Berufsausbildung vor, so ist ein Antrag auf Befreiung von den Regelzulassungsvoraussetzungen zu stellen. In einem solchen Fall müssen mindestens vier Jahre Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachgewiesen werden. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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