berufliche Zukunftsberatung
kompetent - hilfreich - gut
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
_stefania57  

Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Handzuginstrumentenmachermeister/in

06.03.1998 Ι Das Instrument das gebaut wird, ist einem als Hobbymusiker schon vertraut. Schließlich müssen die Fachkräfte ihre Instrumente auch anspielen können. Instrumentenbauer brauchen neben einem guten musikalischen Gehör vor allem Fingerspitzengefühl. Genauigkeit ist das A und O bei jedem Instrument.

Meister/innen sind Führungskräfte

Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.

Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.

Aufgaben und Tätigkeiten

Handzuginstrumentenmachermeister/innen leiten Handwerksbetriebe oder entsprechende Abteilungen bzw. Werkstätten in Betrieben des Musikinstrumentenbaus. Sie sind vertraut mit Akkordeons, Bandoneons, Mundharmonikas oder Melodicas. Sie entwerfen neue Instrumente, montieren Gehäuseteile, veredeln Oberflächen und stimmen die fertigen Instrumente.

 

Zulassung zur Prüfung

Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung. Liegt keine abgeschlossene Berufsausbildung vor, so ist ein Antrag auf Befreiung von den Regelzulassungsvoraussetzungen zu stellen. In einem solchen Fall müssen mindestens vier Jahre Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachgewiesen werden. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
  • info

    Fortbildungsaufwand
    Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...

    ---

    Teilzeit ca. 18 Monate

    Fördermöglichkeiten
    weitere Informationen

    Verdienstmöglichkeiten
    Vorteil mit Tarif Lohnspiegel

    Kompetenz-Check

    Informationen für Aktive

    Angebote der IG Metall
    Prüferschulung

    Rechtsgrundlagen
    Fortbildungsverordnung

  • Neuregelung_Meisterprüfungverfahrensrecht VO 2022 PDF 
  • Selbst aktiv werden als...
    Prüfer/in Prüfungsaufgabenersteller/in

    Servicebereich