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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Industriefachwirt/in (Geprüfte/r)
Fachwirte übernehmen die verantwortliche Wahrnehmung von Fach- und/oder Führungsfunktionen in Leistungsprozessen eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens. Sie steuern diese, führen sie eigenständig aus und führen Mitarbeiter. Sie sind in der Lage, komplexe berufliche Aufgaben- und Problemstellungen in verantwortlicher Position zu bewältigen, Ablauf- und Aufbaustrukturen (Produktions- und Geschäftsprozesse, Kommunikation und Kooperation) fachlich zu steuern, zu bearbeiten, auszuwerten und zu vertreten. Sie sind in der Lage, betriebliche Entwicklungsprozesse und unternehmerische Aufgaben zu initiieren und zu übernehmen. Sie können Teams von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse verantwortlich führen und eine entsprechende Personalentwicklung vornehmen. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen und ihre individuelle Berufslaufbahn zu gestalten.
Aufgaben und Tätigkeiten
Industriefachwirte/innen setzen Richtlinien oder Maßnahmen der Geschäftsleitung um und führen im Personal, Finanz- und Rechnungswesen sowie der Produktions- , Material- oder Absatzwirtschaft die ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen.
In der Materialwirtschaft beispielsweise holen sie Angebote ein und vergleichen sie, führen Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten, bestimmen Liefer- und Zahlungsbedingungen, leiten Bestellungen rechtzeitig ein und sorgen dafür, dass gelieferte Waren sachgerecht angenommen und gelagert werden. In der Produktionswirtschaft bestimmen sie die kaufmännischen Rahmenbedingungen der Produktion, planen die Abwicklung von Produktionsaufträgen und überwachen Produktionsprozesse. Hier kommt es darauf an, dass Termine, Stückzahlen und Qualitätsstandards eingehalten werden. In der Personalwirtschaft erstellen sie Dienst- und Organisationspläne, ermitteln den Personalbedarf und planen den Personaleinsatz. Zudem kümmern sie sich um Personalentwicklung und Wissenstransfer. In der Absatzwirtschaft führen sie Werbe- und Marketingmaßnahmen durch und kontrollieren den Erfolg. Darüber hinaus sind sie in der Kundenakquise tätig oder pflegen Kundendaten. Im Bereich Finanz- und Rechnungswesen führen sie Kostenstellenrechnungen und Investitionsrechnungen durch und prüfen Finanzierung oder Investitionen. Zudem wenden sie Controllinginstrumente an und überprüfen damit alle im Geschäftsverkehr anfallenden Vorgänge.
Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung Fachwirt/in hat zwei aufeinander aufbauende Teilprüfungen. TeiI I: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, Teil II: Handlungsspezifische Qualifikationen.
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes
nachweist: (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem. Anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder (2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder (3) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder (4) eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Teil absolviert und eine einschlägige Berufspraxis vorweisen kann. Je nach Zulassungsberechtigen schwankte diese zwischen ein und zwei Jahren. Die Prüfung in Teil I darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...
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Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
ca. 3.000,-- bis 4.000,--
Vollzeit ca. 3 - 5Monate,
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