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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Industriemeister/in Elektrotechnik (Geprüfte/r)

30.11.2004 Ι Der Industriemeister/in Elektrotechnik ist der "Manager vor Ort" in der Produktion elektrischer Geräte, bei Stromversorgern und Kraftwerken.

Industriemeister/innen sind Führungskräfte

 

Industriemeister/innen planen, steuern, koordinieren und überwachen die Produktionsabläufe in der Fertigung. Sie teilen die Arbeitskräfte ein und disponieren die Fertigungsmittel. Ebenso ermitteln sie den Materialbedarf und sorgen für die rechtzeitige Bereitstellung. Funktions- und Sicherheitsprüfungen sind vom Industriemeister/in zu dokumentieren. Daneben kontrollieren sie die Arbeitsleistung, die Kostenentwicklung (Budgetverantwortung) und führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.

Industriemeister/innen wirken bei der Personaleinteilung und -planung mit. Sie arbeiten Mitarbeiter ein, leiten diese an und sind für die Auszubildenden zuständig. Sie fördern die berufliche Qualifikation ihnen zugeteilten Beschäftigte. Dass alle Auflagen, der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutzgesetze eingehalten werden, gehört ebenfalls zu ihren Tätigkeiten.

 

Aufgaben und Tätigkeiten

Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik planen, koordinieren und überwachen Produktionsabläufe in der Fertigung bzw. Montage. Es geht um die Herstellung von elektrischen Baugruppen, Geräten und Anlagen. Außerdem kontrollieren sie, ob funktionsgerecht installiert sowie Systeme der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik ordnungsgemäß programmiert sind. Die Kontrolle der Betriebs- und Arbeitsmittel, wie computergesteuerte Fertigungsgeräte und -anlagen oder Mess- Prüfeinrichtungen, gehört zu den wichtigen Aufgaben. 

 

Zulassung zur Prüfung

Zur Zulassung zur Meisterprüfung wird die Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen der Elektrotechnik (Handwerk und Industrie) zugeordnet werden kann, und eine sechsmonatige, einschlägige Berufspraxis verlangt. Diejenigen, die eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf haben, müssen eine mehrjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen. Wer keinen Ausbildungsberuf erlernt hat, wird zuglassen, wenn er eine langjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

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  • Frank Gerdes
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    Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...

    ca. 3.700,-- bis 6.400,--

    Vollzeit ca. 4 - 10 Monate,

    Teilzeit: ca. 9 - 36 Monate

    Fördermöglichkeiten
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