Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Industriemeister/in Mechatronik (Geprüfte/r)
Industriemeister/innen sind Führungskräfte
Industriemeister/innen planen, steuern, koordinieren und überwachen die Produktionsabläufe in der Fertigung. Sie teilen die Arbeitskräfte ein und disponieren die Fertigungsmittel. Ebenso ermitteln sie den Materialbedarf und sorgen für die rechtzeitige Bereitstellung. Funktions- und Sicherheitsprüfungen sind vom Industriemeister/in zu dokumentieren. Daneben kontrollieren sie die Arbeitsleistung, die Kostenentwicklung (Budgetverantwortung) und führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.
Industriemeister/innen wirken bei der Personaleinteilung und -planung mit. Sie arbeiten Mitarbeiter ein, leiten diese an und sind für die Auszubildenden zuständig. Sie fördern die berufliche Qualifikation ihnen zugeteilten Beschäftigte. Dass alle Auflagen, der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutzgesetze eingehalten werden, gehört ebenfalls zu ihren Tätigkeiten.
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Mechatronik ist eine interdisziplinäre Aufgabenstellung, die sich an den Schnittstellen zwischen Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik etabliert hat. Mechanische und elektrotechnische Grundlagen ermöglichen es dem/der Industriemeister/in Mechatronik/in, Schnittstellen zu erkennen und zu optimieren. Sie sind dafür zuständig, dass die Produktionsziele bei Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden. Betriebsabrechnungen sind auszuwerten, um das Budget zu kontrollieren. Die Erhöhung der Produktivität ist eine Daueraufgabe. Dazu gehört auch, die notwendigen Optimierungsprozesse einzuleiten.
Darüber hinaus entwerfen, installieren und konfigurieren sie mechatronische Systeme wie Prozesssteuerungseinrichtungen, elektronische Fahrzeug-Stabilitätsprogramme oder automatisierte Getriebe. Sie testen diese Systeme, beraten und schulen Kunden im Umgang mit mechatronischen Systemen.
Zulassung zur Prüfung
Zur Zulassung zur Meisterprüfung wird die Abschlussprüfung im Beruf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen (Handwerk und Industrie) zugeordnet werden kann, und eine einjährige, einschlägige Berufspraxis verlangt. Diejenigen, die eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf haben, müssen eine mehrjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen. Wer keinen Ausbildungsberuf erlernt hat, wird zuglassen, wenn er eine langjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
ca. 3.700,-- bis 5.700,--
Vollzeit ca. 4 1/2 - 9 Monate,
Teilzeit ca. 18 - 42 Monate
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