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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Industriemeister/in Metall (Geprüfte/r)

12.12.1997 Ι Industriemeister/innen haben die Produktion voll im Blick.

Industriemeister/innen sind Führungskräfte

 

Industriemeister/innen planen, steuern, koordinieren und überwachen die Produktionsabläufe in der Fertigung. Sie teilen die Arbeitskräfte ein und disponieren die Fertigungsmittel. Ebenso ermitteln sie den Materialbedarf und sorgen für die rechtzeitige Bereitstellung. Funktions- und Sicherheitsprüfungen sind vom Industriemeister/in zu dokumentieren. Daneben kontrollieren sie die Arbeitsleistung, die Kostenentwicklung (Budgetverantwortung) und führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.

 

Industriemeister/innen wirken bei der Personaleinteilung und -planung mit. Sie arbeiten Mitarbeiter ein, leiten diese an und sind für die Auszubildenden zuständig. Sie fördern die berufliche Qualifikation ihnen zugeteilten Beschäftigte. Dass alle Auflagen, der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutzgesetze eingehalten werden, gehört ebenfalls zu ihren Tätigkeiten.

 

Aufgaben und Tätigkeiten

 

Industriemeister/innen der Fachrichtung Metall sind zentrale Aktuere in der  Betriebserhaltung, Fertigung und Montage. Sie  planen, koordinieren und überwachen Produktionsabläufe bei der Herstellung von Metallerzeugnissen. Auch in der  Maschinenmontage sind sie zu finden. Dabei planen sie die einzelnen Arbeitsschritte, teilen die Arbeitskräfte ein und disponieren die Fertigungsmittel. Dazu gehören computergesteuerte Fertigungsgeräte, -maschinen und -anlagen, Werkzeugmaschinen, Roboter, Transport- und Förderanlagen sowie auch Mess- und Prüfeinrichtungen. Ebenso ermitteln sie den Materialbedarf und sorgen für die Bereitstellung. Betriebsabrechnungen sind auszuwerten, um das Budget zu kontrollieren. Die Erhöhung der Produktivität ist eine Daueraufgabe. Dazu gehört auch, die dazu notwendigen Optimierungsprozesse einzuleiten. Beispielsweise prüfen sie die Qualität der Rohstoffe und Erzeugnisse, werten Mängelberichte aus und ermitteln Fehlerquellen.

 

Zulassung zur Prüfung

 

Zur Zulassung zur Meisterprüfung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Berufen der Metallwirtschaft (Handwerk und Industrie) zugeordnet werden kann, und eine einjährige, einschlägige Berufspraxis verlangt. Diejenigen, die eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf haben, müssen eine mehrjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen. Wer keinen Ausbildungsberuf erlernt hat, wird zuglassen, wenn er eine langjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

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  • Frank Gerdes
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