berufliche Zukunftsberatung
kompetent - hilfreich - gut
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
_michaeljung  

Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Industriemeister/in Textilwirtschaft (Geprüfte/r)

17.01.2006 Ι Industriemeister/in Textil übernimmt Verantwortung für den Einsatz von Personal und Technik, für die Qualität und Produktivität.

Industriemeister/innen sind Führungskräfte

Industriemeister/innen planen, steuern, koordinieren und überwachen die Produktionsabläufe in der Fertigung. Sie teilen die Arbeitskräfte ein und disponieren die Fertigungsmittel. Ebenso ermitteln sie den Materialbedarf und sorgen für die rechtzeitige Bereitstellung. Funktions- und Sicherheitsprüfungen sind vom Industriemeister/in zu dokumentieren. Daneben kontrollieren sie die Arbeitsleistung, die Kostenentwicklung (Budgetverantwortung) und führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.

 

Industriemeister/innen wirken bei der Personaleinteilung und -planung mit. Sie arbeiten Mitarbeiter ein, leiten diese an und sind für die Auszubildenden zuständig. Sie fördern die berufliche Qualifikation ihnen zugeteilten Beschäftigte. Dass alle Auflagen, der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutzgesetze eingehalten werden, gehört ebenfalls zu ihren Tätigkeiten.

 

Aufgaben und Tätigkeiten

Industriemeister/innen in der Textilwirtschaft koordinieren, überwachen und optimieren die Arbeitsabläufe in der Produktion. Es geht um die richtige Verarbeitung von Garnen, Fasern und Stoffen. Sie steuern den Einsatz von Betriebsmitteln wie Strick- oder Raschelmaschinen, Spinn- und Zwirnmaschinen. Auch für die Bereitstellung von Werk- und Hilfsstoffen, von natürlichen und synthetischen Fasern, Garnen, Geweben, Textilfarben, -chemikalien sorgen sie. Sie kontrollieren die Qualität der Ausgangsmaterialien sowie der Endprodukte. Zudem veranlassen sie regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen. Für die Durchführung der vorgeschriebenen Arbeits-, Brand, Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen sind sie ebenfalls verantwortlich.

 

Zulassung zur Prüfung

Zur Zulassung zur Meisterprüfung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Berufen der Textilwirtschaft (Handwerk und Industrie) zugeordnet werden kann, und eine einjährige, einschlägige Berufspraxis verlangt. Diejenigen, die eine Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf haben, müssen eine mehrjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen. Wer keinen Ausbildungsberuf erlernt hat, wird zuglassen, wenn er eine langjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

 

 

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Anke Muth
  • info

    Fortbildungsaufwand
    Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...

    ca. 3.400,-- bis 6.100,--

    Teilzeit ca. 24 - 36 Monate

    Fördermöglichkeiten
    weitere Informationen

    Verdienstmöglichkeiten
    Vorteil mit Tarif Lohnspiegel

    Kompetenz-Check

    Informationen für Aktive

    Angebote der IG Metall
    Prüferschulung

    Rechtsgrundlagen
    Fortbildungsverordnung

  • Änderungsverordnungen PDF 
  • Änderungsverordnung 2019 PDF 
  • Selbst aktiv werden als...
    Prüfer/in Prüfungsaufgabenersteller/in

    Servicebereich