Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Informationstechnikermeister/in
Aktuelles
Neue Verordnung über die Meisterprüfung im Informationstechniker-Handwerk
Am 01. März 2024 trat die neue Informationstechnikermeisterverordnung in Kraft, gleichzeitig trat die Informationstechnikermeisterverordnung von 2002 außer Kraft. Das Berufsbild und die Prüfungsinhalte erhielten eine stärkere Gewichtung in den Bereichen Kundenorientierung, Leistungserbringung und -kontrolle, Betriebsführung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Datenschutz. Teil I der Prüfung umfasst jetzt neben dem Meisterprüfungsprojekt und dem Fachgespräch eine Situationsaufgabe. In Teil II der Prüfung sind nun Qualifikationen in drei Handlungsfeldern nachzuweisen.
Meister/innen sind Führungskräfte
Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.
Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
Aufgaben und Tätigkeiten
Informationstechnikermeister/innen sind dafür verantwortlich, dass alle Betriebsmittel wie Mess- und Prüfgeräte, Werkzeuge und Löteinrichtungen stets einsatzbereit und auf dem neuesten technischen Stand sind. Sie sorgen dafür, dass bei Reparaturarbeiten die Ersatzteile vorhanden sind. Sie stellen sicher, dass Bauteile und Baugruppen vorhanden sind. In großen Betrieben kalkulieren sie den Material- und Zeitaufwand, planen Arbeitsabläufe und erstellen Dienstpläne.
Zulassung zur Prüfung
Zur Meisterprüfung wird zugelassen: (1) Wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder (2) wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder (3) wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.
Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.
Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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Fortbildungsaufwand
Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...
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