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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Stimme der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb

Läuft in der Ausbildung alles richtig? Was heißt überhaupt "richtig"? Und wenn was falsch läuft, was dann? Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hilft Dir: junge Beschäftigte und Azubis wie Du, von Dir gewählt, die Deine Interessen im Betrieb vertreten.

Alle zwei Jahre wählen jugendliche Beschäftigte bis 18 Jahre sowie Auszubildende und dual Studierende bis 25 Jahre ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Dieses eigenständige Gremium soll ihre Rechte und Interessen im Betrieb wahrnehmen. Voraussetzung für eine JAV: Im Betrieb muss es mindestens fünf Wahlberechtigte und zudem einen Betriebsrat geben.

 

Was eine JAV genau ist, was sie macht und vieles mehr, erfährst Du unter...

Ausbildung

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