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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Orthopädietechnikermeister/in

26.04.1994 Ι Sie konstruieren, produzieren, warten und reparieren Prothesen, Orthesen oder rehabilitationstechnische Geräte.

Meister/innen sind Führungskräfte

Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.

Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.

Aufgaben und Tätigkeiten

Orthopädietechnikermeister/innen übernehmen Aufgaben bei Auswahl, Entwurf, Konstruktion, Anfertigung, Anpassung und Instandhaltung von Heil- und Hilfsmitteln. Dies können Prothesen, Orthesen, Rollstühle und andere Rehabilitationsmittel sowie Vorrichtungen, Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände für die behindertengerechte Nutzung sein. Sie nehmen an den Kunden Maß und fertigen Abdrücke an. Um eine optimale Anpassung von Prothesen zu gewährleisten, arbeiten sie mit behandelnden Ärzten zusammen. Außerdem verhandeln die Meister/innen mit Lieferanten, kalkulieren Angebote. Zudem beraten sie Patienten über die Funktionen und Gebrauchsvorteile der orthopädischen Hilfsmittel und informieren sie über die Beschaffenheit, Anwendung und Wirkungsweise ihrer Produkte.

 

Zulassung zur Prüfung

Zur Meisterprüfung wird zugelassen: (1) Wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat oder (2) wer in einem damit verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat oder (3) wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.

Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) ausgeübt hat.

Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

Für jeden Beruf gibt es für Dich eine/n Ansprechpartner/in. Hier ist es...

  • Jörg Ferrando
  • info

    Fortbildungsaufwand
    Ein exakter Aufwand lässt sich nicht beziffern. Grob kalkuliert sind es...

    ca. 3.800,-- bis 4.600,--

    Vollzeit ca. 12 Monate,

    Teilzeit ca. 15 - 24 Monate

     

    Fördermöglichkeiten
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    Verdienstmöglichkeiten
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