Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Prozessmanager/in Elektrotechnik (Geprüfte/r)
Aufgaben und Tätigkeiten
Prozessmanager/innen für Elektrotechnik identifizieren Entwicklungs-, Produktions- und Kundendienstprozesse bei Herstellern und Dienstleistern. Sie analysieren Bedingungen und Anforderungen, konzipieren Arbeitsabläufe und Prozessketten und sorgen für deren Organisation und Implementierung in den betrieblichen Prozess. Sie kontrollieren und dokumentieren die Abläufe und verbessern sie kontinuierlich.
Sie müssen Prozesse initiieren, planen, steuern und bewerten. Ziel ist es, technisch innovative, energie- und ressourceneffiziente, marktgerechte elektrotechnische Produkte auf den Markt zu bringen. Sie stellen außerdem kundenorientierte Lösungen sowie damit verbundene Dienstleistungen bereit und übernehmen Aufgaben des Personalmanagements.
Bei zeitlich begrenzten Aufträgen bzw. Aufgabenstellungen definieren sie die Projektziele und Maßnahmen, legen Arbeitsabläufe fest und stellen Teams zusammen. Sie organisieren und überwachen die Zusammenarbeit der Projektmitarbeiter und bewerten abschließend den Zielerreichungsgrad.
Prozessmanager/innen für Elektrotechnik arbeiten vor allem bei Herstellern von elektrotechnischen Anlagen, Geräten und Systemen sowie bei Dienstleistungsbetrieben für entsprechende Produkte und Leistungen. Es gibt drei Handlungsfelder Entwicklung (Systems engineering); Produktion (Production engineering) und Service (Services engineering)
Sie sind im Büro, aber auch in Produktionshallen tätig, wo sie Fertigungsprozesse analysieren. Im Außendienst arbeiten sie an wechselnden Orten direkt beim Kunden.
Zulassung zur Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Geprüften Prozessmanager/zur Geprüften Prozessmanagerin für Elektrotechnik sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Elektrotechnik zugeordnet werden kann, und eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis, wobei die Ausbildungszeit mit eingerechnet wird. Die Zulassung ist auch möglich mit einer Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit, wobei auch hier die Ausbildung mit eingerechnet wird. Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen ist nicht verpflichtend.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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