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Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6

Prozessmanager/in Produktionstechnologie (Geprüfte/r)

17.06.2008 Ι Der Prozessmanager/in: Ein moderner Fünfkämpfer/in? Seine Aufgaben: Prozesse identifizieren, visualisieren und zu Landkarten verdichten; Prozesse zahlenbasiert gestalten und steuern; Prozessorganisation regeln; Prozessveränderungen professionell begleiten; Prozesse und IT aufeinander abstimmen.

Aufgaben und Tätigkeiten

Prozessmanager/innen für Produktionstechnologie sind an der Schnittstelle zwischen Entwicklung und Produktion tätig. Sie konzipieren und entwickeln gemeinsam mit Ingenieuren neue Produkte und darauf abgestimmte effiziente Fertigungsprozesse sowie entsprechende Prüfmethoden und Qualitätsmanagementmaßnahmen. Dabei beachten sie sowohl Kundenvorgaben als auch technische Notwendigkeiten. Auch die Beurteilung vorhandener Produktionskonzepte nach wirtschaftlichen und qualitativen Gesichtspunkten sowie die Beratung über produktionsgerechte Produktgestaltung gehören zu ihren Aufgaben.

Sie planen bzw. optimieren die genauen Fertigungsabläufe und logistischen Prozesse, die rationelle Anordnung der Maschinen und Anlagen in der Produktionsstätte, den Personalbedarf und das benötigte Budget. Schließlich implementieren sie die Prozesse in die Fertigung, steuern den Anlauf der Produktion und sichern die Prozessstabilität. Prozessmanager/innen für Produktionstechnologie übernehmen die Auftrags- und Personalplanung und kontrollieren die Einhaltung von Budget, Terminen und Qualitätszielen. Für anspruchsvolle Projekte im Bereich der Produktion übernehmen sie das Projektmanagement: Sie stellen Teams zusammen, geben Rahmenbedingungen vor, kalkulieren Kosten, steuern den Ablauf und dokumentieren die Projektarbeiten.

 

Zulassung zur Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung als Produktionstechnologe/Produktionstechnologin und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit. Die Berufspraxis muss die Qualifikation eines Spezialisten/einer Spezialistin in der Produktionstechnologie (Prozessexperte/Prozessexpertin bzw. Applikationsexperte/Applikationsexpertin) oder eine vergleichbare Qualifikation beinhalten. Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen ist nicht verpflichtend.

 

Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.

 

Links und Zusatzinformationen

Ansprechpartner/in

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