Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Raumausstattermeister/in
Aktuelles
Neue Verordnung über die Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk
Am 1. Juli 2024 trat die neue Raumausstattermeisterverordnung in Kraft, gleichzeitig trat die Raumausstattermeisterverordnung von 2008 außer Kraft. Nachdem im Jahr 2020 die Meisterpflicht in diesem Handwerk wieder eingeführt wurde, wurde die Verordnung nun auf den aktuellen Stand gebracht. Sie berücksichtigt jetzt auch klimaschutzrelevante Aspekte, gestalterische Anforderungen und Vorgaben des Denkmalschutzes sowie den Umgang mit Gefahrstoffen. Zugleich wurde auch die Digitalisierung im Raumausstatter-Handwerk entsprechend miteinbezogen. Das Berufsbild und die Prüfungsinhalte erhielten eine stärkere Gewichtung in den Bereichen Kundenanforderungen, Leistungserbringung und -kontrolle sowie Betriebsführung. In Teil II der Prüfung sind nun Qualifikationen in diesen drei Handlungsfeldern nachzuweisen.
Meister/innen sind Führungskräfte
Arbeitsabläufe sind zu koordinieren und für die Materialbereitstellung bei Reparatur, Wartung und Herstellung zu sorgen. Sie organisieren die Arbeit so, dass die Aufträge termingerecht und in der geforderten Qualität ausgeführt werden. Sie prüfen die Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter. Personalverantwortung: Fachkräfte anleiten, Arbeitsaufgaben verteilen, die betriebliche Ausbildung organisieren und bei Einstellungen die Personalauswahl treffen. Sie führen mit Kunden Verkaufsgespräche, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. In kleineren Betrieben sind sie direkt in die Arbeit integriert und führen besonders anspruchsvolle Arbeiten, die viel Erfahrung voraussetzen, aus.
Haben sie auch die Aufgabe der Betriebsleitung, dann entwickeln sie betriebliche Grundsätze, bestimmen die Geschäftspolitik und legen Betriebsstrategien fest. Das gilt auch für Art und Umfang der Investitionen. Marketing und Vertrieb sind ebenfalls Bereiche, mit denen sie sich beschäftigen. Ganz wichtig: Sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs.
Aufgaben und Tätigkeiten
Raumausstattermeister/innen beraten Kunden über Möglichkeiten der Raumgestaltung, erstellen Angebote und Abrechnungen, bearbeiten Ausschreibungsunterlagen und übernehmen Kalkulation für das Verlegen von Teppich, Kork- oder Kunststoffböden, die Gestaltung von Wand- und Deckenflächen sowie das Instandsetzen von Polstermöbeln. Sie erarbeiten Ausstattungsentwürfe und Raumausstattungspläne, berechnen den Materialbedarf. Sie sorgen für die fachgerechte Montage von Gardinen und Raumdekorationen sowie Sonnenschutz- und Verdunkelungsanlagen.
Zulassung zur Prüfung
Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung ist eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung. Liegt keine abgeschlossene Berufsausbildung vor, so ist ein Antrag auf Befreiung von den Regelzulassungsvoraussetzungen zu stellen. In einem solchen Fall müssen mindestens vier Jahre Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, nachgewiesen werden. Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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