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Drittes berufliches Fortbildungsniveau | DQR 7

Restaurator/in im Handwerk (Geprüfte/r) - Master Professional für Restaurierung im Handwerk

15.12.2020 Ι Geprüfte Restauratoren und Restauratorinnen im Handwerk leisten auf der Grundlage handwerklicher Erfahrungen einen eigenständigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege des handwerklich-immateriellen und des materiellen Kulturerbes.

Konzeptentwicklung, Maßnahmenplanung und Umsetzung

Konzepte zur Erhaltung, Restaurierung und Konservierung des Kulturerbes sind auf der Grundlage von Bestandsaufnahmen und Befunduntersuchungen zu entwickeln. Darauf aufbauend sind Maßnahmen begründet festzulegen sowie im Hinblick auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Die Durchführung erfolgt mit historischen und traditionellen handwerklichen Verfahren, wobei im Rahmen deren Wiedergewinnung und Erhalts auch wissenschaftliche Methoden zum Einsatz kommen. Bei der Durchführung spielen zudem die Kooperation mit unterschiedlichen Fachdisziplinen und Projektbeteiligten sowie die Leitung von Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsprozessen eine Rolle. Zu planen, zu empfehlen und durchzuführen sind schließlich Maßnahmen zur Pflege und Wartung von Kulturgütern. Die Verläufe und Ergebnisse von Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungsprozessen werden dokumentiert, Prozesse unter Berücksichtigung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten und von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen gestaltet und gesteuert. Im Hinblick auf die Besonderheiten des Kulturerbemarktes treffen qualifizierte Fachkräfte unternehmerische Entscheidungen und setzen diese um. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe des handwerklich-immateriellen und materiellen Kulturerbes sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Kulturerbe.

 

Aufgaben und Tätigkeiten

Geprüfte Restauratoren und Restauratorinnen im Handwerk identifizieren eingesetzte Handwerkstechniken und ordnen Objekte, eingesetzte Materialien und Handwerkstechniken kunst- und kulturgeschichtlich ein. Bei der Entwicklung von Konzepten berücksichtigen sie restauratorische, handwerkliche und denkmalpflegerische Grundsätze sowie Ziele und Aufgaben sowie rechtliche Aspekte der Denkmalpflege, des Denkmalschutzes und des Kulturgutschutzes. Sie sichern und erhalten Originalsubstanz und wenden vorgefundene und nachgewiesene handwerkliche Be- und Verarbeitungstechniken objektbezogen an und entwickeln diese weiter. Ebenso konzipieren und erproben sie neue Anwendungen für historische und traditionelle Techniken. Im Zuge der Durchführung von Maßnahmen spielen die Erhaltung oder Wiederherstellung des Erscheinungsbildes und der Funktionalität von Objekten eine wesentliche Rolle. Dabei überprüfen sie im laufenden Prozess die Realisierung von Konzepten und passen Strategien bedarfsorientiert an. Zur Dokumentation von historischen, traditionellen und zeitgemäßen Handwerkstechniken verwenden sie analoge und digitale Methoden. Restaurierte und konservierte Objekte werden mit Empfehlungen zur Wartung und Pflege übergeben.

 

Handwerke

Die Prüfung kann in einem der folgenden Handwerke abgelegt werden: Buchbinderhandwerk, Gold- und Silberschmiedehandwerk, Graveurhandwerk, Holzbildhauerhandwerk, Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk, Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Maurer- und Betonbauerhandwerk, Metallbauerhandwerk, Metallbildnerhandwerk, Orgel- und Harmoniumbauerhandwerk, Parkettlegerhandwerk, Raumausstatterhandwerk, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, Stuckateurhandwerk, Tischlerhandwerk, Uhrmacherhandwerk, Vergolderhandwerk und Zimmererhandwerk.

 

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung in einem der genannten Handwerke wird zugelassen: (1) Wer in dem jeweiligen Handwerk eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat und in dem jeweiligen Handwerk eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist oder (2) wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(Autor: Markus Brettschneider)

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