Sachsen verdoppelt Förderung
Meisterbonus steigt auf 2.000,- EUR
so Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig weiter. Vom Meisterbonus profitieren, können Meister im Handwerk, der Industrie sowie Fachmeister, die in Sachsen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort haben.
Die Förderrichtlinie wurde Ende Januar im Landesparlament verarbschiedet und soll im Februar veröffentlicht werden. Dann tritt sie Rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Wer wird gefördert?
Entscheidend für die Vergabe ist, dass der angestrebte Abschluss in den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus aufgeführt ist und dass der Wohn- bzw. Arbeitsort in Sachsen liegt.
Was wird gefördert?
Honoriert werden erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen in Handwerk, Industrie und für die Fachmeister.
Wie wird gefördert?
Es erfolgt ein zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von (stand 01.02.23 zukünftig) 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent.
Der Meisterbonus muss bei der zuständigen Stelle (Kamemr) beantragt werden. Diese teilen der Absolventin bzw. dem Absolventen die Gewährung des Bonus mit und zahlen diesen direkt aus.
Wie hoch ist die Förderung?
(Rückwirkend) ab 01 Januar 2023 2.000 €.