Flächentarifvertrag für dual Studierende in der Holz- und Kunststoffindustrie
Wegweisend für dual Studierende
Der nun beschlossene Flächentarifvertrag umfasst beispielsweise die Regelung der Vergütung, der Übernahme von Studien- und Prüfungsgebühren, des Urlaubsanspruchs. Die Vereinbarung wird ab Juni 2017 für alle neuen Ausbildungsverträge wirksam. Dual Studierende mit bereits bestehenden Verträgen können die neuen Regelungen freiwillig in Anspruch nehmen.
"Jetzt haben auch die dual Studierenden endlich verbindliche Ansprüche auf eine Ausbildungsvergütung sowie auf weitere tarifliche Regelungspunkte wie etwa Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld", kommentiert Wilfried Hartmann, Verhandlungsführer der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, das Ergebnis. "Diese Vereinbarung ist wegweisend. Es handelt sich um den ersten Flächentarifvertrag für dual Studierende in der Industrie".