Fortbildungsverordnungen regeln bundeseinheitlich Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung (Bachelor Professional, Master Professional etc.), etwa nach dem novellierten Berufsbildungsgesetz (§§ 53–53 d BBiG) und der Handwerksordnung (§§ 42–42 d HwO). Sie unterscheiden sich wesentlich vom Verfahren der Ausbildungsordnungen, insbesondere in Beteiligungsstruktur, Förderbedingungen und Verbindlichkeit.
Die Entwicklung solcher Verordnungen erfolgt im Rahmen eines Ordnungsverfahrens am Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und ggf. weiteren Fachministerien tätig ist .
Im Einzelnen:
1. Bedarfsermittlung und Ordnungsrahmen
Bei ausreichendem bundesweiten Bedarf und hinreichender Praxiserfahrung initiiert das BMBF–im Einvernehmen mit dem BMBF oder ggf. dem Bundesministerium für Wirtschaft– einen Gesetzgebungs‑ bzw. Ordnungsprozess zur Erlassung einer Fortbildungsverordnung . DiHK und ZDH/DHKT geben in diesem Zusammenhang Empfehlungen zur Harmonisierung der Kammerregelungen, da auf regionaler Ebene oft Vielzahl paralleler Vorschriften besteht .
2. Beteiligung durch Fachorganisationen und Kammern
Während der Verfahrensarbeit ist das BIBB federführend; die Kammerorganisationen DIHK und DHKT bzw. ZDH wirken durch Stellungnahmen mit und tauschen sich mit BIBB und den Gewerkschaften aus. Die Länder sind in der Regel nicht beteiligt.
Der Ordnungsprozess umfasst Prüfungskatalog, Zulassungsvoraussetzungen, Abschlussbezeichnung, Prüfungsverfahren und Prüfungsanforderungen; nicht Teil der Verordnung ist ein Rahmenplan, wie er bei Ausbildungsordnungen üblich wäre.
3. Bundeseinheitliche Rechtsverordnung und Folgen
Nach Abschluss des Verfahrens ergeht eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung durch das zuständige Bundesministerium. Diese hebt regionale Kammerregelungen auf und gilt bundesweit. Fortbildungsordnungen stehen in Konkurrenz zu freien Angeboten und Fachschulabschlüssen; sie bieten jedoch strukturierte Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung im Sinne der Aufstiegsförderung.
Möglichkeiten der Mitwirkung für IG‑Metall‑Mitglieder
Auch bei Fortbildungsverordnungen besteht Beteiligungsspielraum für Gewerkschaftsexpertinnen und ‑experten, insbesondere in folgenden Punkten:
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Mitarbeit bei Stellungnahmen und als Impilsgeber für Bedarfe;
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Einbringung von Praxiswissen zu Prüfungsanforderungen, Zugangsvoraussetzungen und Abschlussprofilen;
- Teilnahme an bundesweiten Ordnungsverfahren über das BIBB, z. B. als Sachverständige, wenn solche Gremien berufen werden.
So kann IG Metall‑Mitgliedern aktiv Einfluss nehmen und dafür sorgen, dass Fortbildungsverordnungen den Anforderungen der Beschäftigten und der betrieblichen Realität gerecht werden.
Die Verfahrensstruktur bei Fortbildungsverordnungen unterscheidet sich wesentlich von jener bei Ausbildungsordnungen:
- Es handelt sich um bundesgesetzliche Rechtsverordnungen (BBiG/HwO) mit bundesweiter Wirkung;
- DIHK, ZDH/DHKT und die Gewerkschaften im DGB sind beratend eingebunden; Bundesländer sind kaum direkt beteiligt;
- Das BIBB führt das Ordnungsverfahren in Abstimmung mit BMBF und ggf. weiteren Ministerien durch;
- IG Metall‑Mitglieder können ihr praktisches Fachwissen auf regionaler oder bundesweiter Ebene einbringen – etwa über Stellungnahmen oder Teilnahme an Expertengruppen.
Wenn du Interesse hast mitzuwirken schreib uns gerne an.