Zunächst stellen die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen) den Veränderungsbedarf fest. Etwa wenn sich die Arbeitsorganisation durch Digitalisierung oder Automatisierung verändert und neue Kompetenzen erforderlich macht. Sie formulieren daraufhin gemeinsam Eckwerte für die Modernisierung oder Neuordnung eines Berufes. Dazu gehören unter anderem:
• Vorschlag für die Berufsbezeichnung;
• Dauer und Struktur der Ausbildung;
• Prüfungsform (z. B. gestreckte Abschlussprüfung);
• Katalog mit den künftig zu vermittelnden Kompetenzen.
Diese Eckwerte bilden die Grundlage für ein offizielles Antragsgespräch beim zuständigen Bundesministerium. Federführung hat i.d.R. das Wirtschaftsministerium aber auch das Bildungsministerium sowie die Länder nehmen daran teil. Bei Zustimmung erteilt der Bund dem Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) die Weisung zur Durchführung des Hauptverfahrens.
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