Zweites berufliches Fortbildungsniveau | DQR 6
Veranstaltungsfachwirt/in
Fachwirte übernehmen die verantwortliche Wahrnehmung von Fach- und/oder Führungsfunktionen in Leistungsprozessen eines Unternehmensbereichs oder eines Unternehmens. Sie steuern diese, führen sie eigenständig aus und führen Mitarbeiter. Sie sind in der Lage, komplexe berufliche Aufgaben- und Problemstellungen in verantwortlicher Position zu bewältigen, Ablauf- und Aufbaustrukturen (Produktions- und Geschäftsprozesse, Kommunikation und Kooperation) fachlich zu steuern, zu bearbeiten, auszuwerten und zu vertreten. Sie sind in der Lage, betriebliche Entwicklungsprozesse und unternehmerische Aufgaben zu initiieren und zu übernehmen. Sie können Teams von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse verantwortlich führen und eine entsprechende Personalentwicklung vornehmen. Sie sind in der Lage, das eigene Handeln zu reflektieren, erforderliche Weiterbildungsmaßnahmen zu ergreifen und ihre individuelle Berufslaufbahn zu gestalten.
Aufgaben und Tätigkeiten
Veranstaltungsfachwirte/innen planen, steuern und kontrollieren als verantwortliche Projektmanager/innen Messen, Tagungen, Kongresse, Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie Marketing-Events. Sie koordinieren Termine, leiten Mitarbeiter/innen an oder beraten Veranstalter. Darüber hinaus reservieren sie Räumlichkeiten und betreuen Kunden und Gäste während des gesamten Ablaufs. Die Beurteilung von Veranstaltungsstätten auf deren Eignung für eine bestimmte Veranstaltung bzw. für deren Zielgruppe, z.B. nach infrastrukturellen Gesichtspunkten, zählt ebenfalls zu ihren Aufgaben. Zudem koordinieren sie den Einsatz von Personal und Dienstleistern bei einer Veranstaltung.
Sie analysieren Märkte und definieren Marktchancen, arbeiten Angebote aus, führen Preiskalkulationen durch und übernehmen die Verhandlungsführung mit Veranstaltern oder Geschäftspartnern. Gegebenenfalls arbeiten sie Verträge aus und organisieren Marketing- und Verkaufsfördermaßnahmen. Zudem führen sie Erfolgskontrollen durch und erstellen Endabrechnungen. In größeren Betrieben legen sie ihren Schwerpunkt auf Bereiche wie Kostenrechnung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Controlling oder Finanz- und Rechnungswesen. In der Kundenbetreuung und -akquise analysieren sie deren individuelle Wünsche und entwickeln bedarfsorientierte Veranstaltungskonzepte.
Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung Fachwirt/in hat zwei aufeinander aufbauende Teilprüfungen. TeiI I: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, Teil II: Handlungsspezifische Qualifikationen.
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes
nachweist: (1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem. Anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder (2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder (3) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder (4) eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Prüfung in der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Teil absolviert und eine einschlägige Berufspraxis vorweisen kann. Je nach Zulassungsberechtigen schwankte diese zwischen ein und zwei Jahren. Die Prüfung in Teil I darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Weiterbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung sind freiwillig, werden aber von der IG Metall empfohlen.
Unser Tipp: Weitere Informationen zum Weiterbildungsberuf gibt es bei BERUFENET.
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