Bildung strategisch gestalten Mit klaren Regeln zum starken Bildungsausschuss

Eine Geschäftsordnung bringt Struktur, Verbindlichkeit und Wirksamkeit in die Arbeit des Bildungsausschusses. Wer frühzeitig plant, klare Zuständigkeiten definiert und die richtigen Fragen stellt, kann die Personal- und Qualifizierungsstrategie im Betrieb aktiv mitgestalten. Betriebsräte und Ausbild

11. Juni 2025 11. Juni 2025


Geschäftsordnung des Bildungsausschusses

Für die Arbeit des Bildungsausschusses ist es sinnvoll eine Geschäftsordnung zu vereinbaren. Eckpunkte für eine solche Geschäftsordnung sind:


Eckpunkte einer Geschäftsordnung

  • Zahl der Ausschussmitglieder – BR/GBR-Zugehörigkeit
  • Sitzungsturnus (z.B. viermal jährlich)
  • Regelmäßige Vor- und Nachbereitungssitzung unter Einbeziehung von BR/GBR
  • Hinzuziehung von GewerkschaftsvertreterInnen
  • Sitzungstätigkeit ist Arbeitszeit – sonstige Kostenübernahme durch Arbeitgeber
  • Regelungen zur Beschlussfähigkeit
  • Wahl einer/eines Vorsitzenden und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
  • Aufgaben der/des Vorsitzenden des Bildungsausschusses bzw. seiner Stellvertretung: Abstimmung der Termine der Sitzungen mit dem Arbeitgeber, Festlegung der Termine der Vor- und Nachbereitungssitzungen, Erstellung der Tagesordnung, rechtzeitige schriftliche Einladungen zu den Sitzungen, Leitung der Bildungsausschusssitzung
  • Verfahren zur Unterrichtung von BR/GBR
  • Verfahren zur Erhebung und Abstimmung über den Bildungsjahres- bericht mit dem Unternehmen
  • Protokollführung
  • Hinzuziehung von Sachverständigen und Auskunftspersonen

Sitzungstermine, inhaltliche Gestaltung, Tagesordnung und Einladungen

Es gibt keine gesetzliche Regelung wie oft ein Bildungssauschuss zusammentreten soll. In vielen Betrieben finden zwei bis vier Sitzungen der Bildungsausschüsse pro Jahr statt. Bei Bedarf kann der Ausschuss auch in kürzeren Abständen zusammentreten. Ebenso kann der Ausschuss auch zu dem Ergebnis kommen, dass längere Zeitabstände zwischen den Sitzungen ausreichen. Um die Bildungs- und Personalsituation im Unternehmen aktuell einschätzen zu können, damit ggf. Maßnahmen eingeleitet werden können, ist es sinnvoll als Bildungsausschuss frühzeitig Informationen zu erhalten.

Eine kleine Auswahl wichtiger Bereiche, die der Bildungsausschuss dabei in den Blick nehmen sollte, ist u.a.:


Sitzungsthemen und -inhalte

•   In welchen Bereichen sind schon über einen längeren Zeitraum Leiharbeiter und wo können diese langfristig durch Neueinstellungen oder durch die Übernahme von Auszubildenden ersetzt werden?

•   In welchen Bereichen sind schon über einen längeren Zeitraum Überstunden aufgebaut worden und wie können diese langfristig durch Neueinstellungen oder durch die Übernahme von Auszubildenden ausgeglichen werden?

•   In welchen Bereichen geht wer, wann in Rente oder Altersteilzeit und wie können diese durch eine langfristige Aus- und Weiterbildungsplanung ersetzt werden?

•   Welche Auszubildenden lernen aus und wo können diese im Unter- nehmen/Betrieb einen Arbeitsplatz finden?

•   Wie entwickelt sich langfristig der Markt bei bestimmten Produkten oder welche strategischen Unternehmensentscheidungen ändern betriebliche Prozesse und Produktzahlen und welchen Einfluss hat das auf die einzelnen Unternehmensbereiche oder Abteilungen in Fragen des Personalbedarf und der Qualifikation der Beschäftigten?

•   In welchen Bereichen gehen Beschäftigte in Elternzeit oder Sabbatical.

•   Usw.