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Job in Gefahr oder bereits verloren?

Neue Chancen

Du bist von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen, dann sind Wut und Ärger verständlich, aber schlechte Ratgeber. Eine erfolgreiche Arbeitssuche beginnt bereits vor Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses. Nutze die Zeit, denn selbst aus einem gekündigten, aber noch bestehenden Arbeitsverhältnis bewirbt es sich einfacher und erfolgreicher um eine neue berufliche Perspektive als aus der Arbeitslosigkeit.

Erwerbslose in der IG Metall sind keine Mitglieder zweiter Klasse. Bei drohender Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit gilt es, seine Rechte und Pflichten zu kennen. Unsere Ratgeber "Arbeitslosigkeit droht - was tun?", "Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I", "Infos und Tipps zu Hartz IV", "Arbeitslos vor der Rente" und "Tipps im Umgang mit der Arbeitsagentur" informieren kompakt über die wichtigsten Fragen zu den Themen.
 

 

Fristen und Ansprüche

Bei drohender Arbeitslosigkeit ist es wichtig zu wissen, welche Fristen zu beachten sind, welche Leistungsansprüche bestehen und wie Sperrfristen und andere Sanktionen vermieden werden können. Auch sollte im Vorfeld geklärt werden, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist. Im Zweifel empfiehlt die IG Metall, sich vom Betriebsrat beraten zu lassen. Die Broschüre "Arbeitslosigkeit droht - was tun?" informiert auch darüber, welche Unterlagen in der Agentur vorzulegen sind, wie die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird und was steuerlich zu beachten ist.
 

 

Arbeitslosengeld I

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I? Muss ich jede von der Agentur angebotene Tätigkeit annehmen? Was ist ein zumutbares Arbeitsangebot? Die Broschüre "Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I" beantwortet zentrale Fragen zum Arbeitslosengeld I. Im Mittelpunkt stehen dabei die Höhe des Arbeitslosengeldes, welche angebotenen Jobs angenommen werden müssen, was ein zumutbares Angebot ist und wann Sperrzeiten eintreten.
 

 

Arbeitslosengeld II

Im Zuge der Hartz IV Reformen wurde 2005 das Arbeitslosengeld II eingeführt (kurz ALG II, auch Hartz IV genannt). Das ALG II fasst die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammen. Betroffene sollten über die mit dem ALG II verbundenen Regelungen Bescheid wissen. Die Broschüre "Infos und Tipps zu Hartz IV" informiert über zentrale Regelungen des ALG II. Sie bietet einen ersten Überblick darüber, wer ALG II bekommt, wie hoch dieses ausfällt und was sonst zu berücksichtigen ist. Im Zweifel gilt auch hier, sich beraten zu lassen. Die IG Metall vor Ort steht Mitglieder mit Rat und Tat zur Seite.
 

 

Rente mit 67 verschärft Probleme

Nur 29 Prozent der 60- bis 65-Jährigen sind gegenwärtig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bei den 64-Jährigen sind es sogar nur noch 14 Prozent. Nach längeren Phasen der Arbeitslosigkeit ist es für viele Betroffene nicht mehr möglich, ohne spürbare Abschläge in Rente zu gehen. Dieses Problem wird durch die Rente mit 67 verschärft. Ein Großteil der Beschäftigten kann unter den gegebenen Arbeitsbedingungen schon nicht mehr bis zum 65. Lebensjahr durchhalten. Die IG Metall fordert daher die Rücknahme der Rente mit 67. Für ältere Erwerbslose, die sich im Übergang in die Rente befinden, bestehen Sonderregelungen. Die Broschüre "Arbeitslos vor der Rente" informiert über Leistungsansprüche, enthält Hinweise zu einigen Maßnahmen, die gezielt Älteren den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen und gibt Entscheidungshilfen.
 

Zu zweit "aufs Amt" gehen

Sei es zur Agentur für Arbeit, zum Jobcenter oder zum Sozialamt - im Fall von Erwerbslosigkeit kommen Betroffene nicht am Gang "zum Amt" vorbei. Gerade bei Amtsgängen ist es wichtig, seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen und wahrzunehmen. Darüber informiert die Broschüre "Tipps im Umgang mit der Arbeitsagentur". Jeder kann "zum Amt" eine Vertrauensperson mitnehmen - einen so genannten Beistand. Dabei hilft es oftmals schon, wenn der Beistand nur als "stummer Zeuge" dabei ist. Wichtig ist auch, dass alle Belege gesammelt werden. Bei zu leistenden Unterschriften sollte eine Bedenkzeit eingefordert und Bescheide sollten genau geprüft werden. So sind 40 Prozent der Widersprüche und 50 Prozent der Klagen gegen verhängte Sperrzeiten erfolgreich.
 

 

Was die IG Metall bietet

Bei Arbeitslosigkeit oder drohendem Arbeitsplatzverlust ist es sinnvoll, Mitglied der IG Metall zu bleiben. Für einen Beitrag von 1,53 Euro im Monat bieten wir alle in der Satzung aufgeführten Leistungen. Diese umfasst kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Vertretung im Falle von Kündigungsschutzklagen oder Klagen gegen Arbeitsämter, Sozialämter, Kranken- oder Rentenversicherungsträger. Die IG Metall-Geschäftsstellen bieten Kontakte, liefern Informationen und ermöglichen eigenes Engagement.

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  • Broschüre Arbeitslosigkeit droht - was tun?
  • Broschüre Infos und Tipps zum Arbeitslosengeld I
  • Broschüre Infos und Tipps zu Hartz IV
  • Broschüre Arbeitslos vor der Rente
  • Broschüre Tipps im Umgang mit der Arbeitsagentur
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