Lasst euch von der zuständigen Stelle bestätigen, dass das Ausbildungsvertragsmuster entsprechend der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses übernommen wurde und keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden. Die zuständige Stelle muss bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters den BBA mindestens anhören.