Der Betriebsrat hat zum einen eine Überwachungspflicht (§ 80 BetrVG): Das umfasst die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie BBiG und Ausbildungsordnung
Zum anderen ein Mitbestimmungsrecht (§ 98 BetrVG) zur Beteiligung an der Planung und Umsetzung der Ausbildung
Das meint im Einzelnen:
- Überwachung der Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes
- Mitwirkung bei der Erstellung und Anpassung des Ausbildungsplans
- Einblick in Ausbildungsunterlagen und Versetzungspläne
- Unterstützung bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
- Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse (z. B. Teilzeit, Familienpflichten)
Unser Tipp: Regelmäßige Gespräche zwischen Ausbildungsverantwortlichen und Betriebsrat ansetzen, um die Qualität der Ausbildung aktiv mitzugestalten.