Gute Ausbildung bedeutet, dass Auszubildende sicher lernen können, klare Orientierung haben und fair begleitet werden. Damit das gelingt braucht es zwei zentrale Instrumente: Lernzielkontrolle und Qualitätskontrolle. Beide greifen ineinander und helfen dir als Betriebsrat die Qualität im Betrieb zu sichern.
Lernzielkontrolle: Lernstand erkennen und fördern
Lernzielkontrollen zeigen, ob Auszubildende die vorgesehenen Inhalte verstanden haben und ob sie Unterstützung brauchen.
Beurteilungssysteme müssen im Betrieb klar geregelt sein. Sie gehören in eine Betriebsvereinbarung und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Ziel ist nicht Kontrolle oder Druck, sondern Förderung.
Bewertungssysteme helfen allen Beteiligten. Auszubildende bekommen Rückmeldung zu ihrem Ausbildungsstand. Ausbilder:innen sehen, wo Unterstützung nötig ist. Der Betriebsrat kann prüfen, ob die Ausbildung dem Ausbildungsplan entspricht und ob es Probleme an einzelnen Ausbildungsorten gibt. Damit sind Bewertungssysteme ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung.
Ein gutes Bewertungssystem stellt die individuelle Entwicklung in den Mittelpunkt. Es setzt auf Unterstützung statt auf Vergleich oder Konkurrenz.
Was wird beurteilt und wie?
Gut beurteilbar sind fachliche Inhalte, also das, was gelernt und praktisch angewendet werden soll. Schwieriger ist die Bewertung persönlicher Kompetenzen wie Teamarbeit oder Auftreten. Solche Einschätzungen sind oft subjektiv. Deshalb müssen Beurteiler:innen geschult sein. Bewertungen sollten möglichst von mehreren Personen getragen werden.
Noten allein helfen wenig. Sie sagen nicht, was genau fehlt und wie sich jemand verbessern kann. Sinnvoller ist eine Rückmeldung zu konkreten Lernzielen. Entscheidend ist, dass klar benannt wird, was noch nicht erreicht wurde und welche Förderung folgt.
Ein gutes Bewertungssystem stellt die individuelle Entwicklung in den Mittelpunkt. Es setzt auf Unterstützung statt auf Vergleich oder Konkurrenz.
Eckpunkte für ein Bewertungssystem
Für Auszubildende
- Regelmäßige Lernzielkontrollen
- Schwächen werden früh erkannt
- Klare Hinweise zur Förderung
- Keine Verhaltensbewertung als Disziplinierung
Für Ausbilder:innen
- Überblick über den Ausbildungsstand
- Gleichmäßiger Ausbildungsfortschritt
- Bessere Grundlage für Förderung
- Stärkung des Verhältnisses zu den Auszubildenden
Für die Ausbildungsleitung
- Nachvollziehbarer Ablauf der Ausbildung
- Ständiger Informationsfluss
- Klar geregelte Zuständigkeiten
Für den Betriebsrat
- Kontrolle der Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans
- Frühe Hinweise auf Qualitätsprobleme
- Aktiver Beitrag zur Qualitätssicherung
Qualitätskontrolle in der Ausbildung
Qualitätskontrolle ist ein zentrales Element guter Ausbildung. Sie stellt sicher, dass Auszubildende gut lernen können und die Ausbildung den gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben entspricht. Der Betriebsrat ist dabei ein wesentlicher Akteur und hat weitgehende Rechte.
Zur Qualitätskontrolle gehören mehrere Bereiche. Dazu zählen die Anzahl und Qualifikation des Ausbildungspersonals, die Ausstattung und Organisation der Ausbildung, die konkrete Durchführung des Lernprozesses sowie ausreichend Zeit für die Prüfungsvorbereitung. Auch die Auswertung der Prüfungsergebnisse ist Teil der Qualitätskontrolle.
Der Betriebsrat hat bei all diesen Punkten Mitbestimmungsrechte. Er kann nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv werden und Initiativen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität ergreifen.
Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen. Er kann der Bestellung von Ausbildungspersonal widersprechen oder eine Abberufung verlangen, wenn die fachliche oder persönliche Eignung nicht vorliegt oder Aufgaben vernachlässigt werden.
Ein wichtiges Instrument kann der Bildungsausschuss sein, so es im Betrieb einen gibt. Dort kann die Qualitätskontrolle gebündelt und systematisch organisiert werden. Der Ausschuss kann Qualitätskriterien festlegen und regelmäßig überprüfen, ob diese eingehalten werden.
Zur Qualitätskontrolle gehören auch sogenannte Qualitätschecks. Das sind regelmäßige Befragungen der an der Ausbildung Beteiligten. So lassen sich Probleme früh erkennen. Alternativ kann die Qualitätskontrolle auch als Audit organisiert werden. Dafür werden Auditor:innen benannt und geschult, die die Ausbildung anhand einer Checkliste überprüfen.
Wichtig ist, dass alle Beteiligten eingebunden sind. Auszubildende, Ausbilder:innen, Betriebsrat und JAV müssen gemeinsam an der Qualitätsentwicklung arbeiten. Nur so entsteht ein gemeinsames Qualitätsverständnis und nachhaltige Verbesserungen werden möglich.
Qualitätsmanagement als Prozess
Qualitätskontrolle ist kein einmaliger Vorgang. Sie folgt einem festen Kreislauf aus vier Schritten:
Erstens werden Qualitätskriterien und Verfahren festgelegt.
Zweitens wird die Ausbildung nach diesen Kriterien durchgeführt.
Drittens wird überprüft, ob die Qualität stimmt.
Viertens werden die Ergebnisse ausgewertet und Maßnahmen vereinbart.
Danach beginnt der Prozess erneut. So wird die Ausbildung kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.