Ausbildungsqualität gemeinsam sichern Gute Qualität in der Ausbildung prüfen und weiterentwickeln

Gute Ausbildung braucht klare Ziele und verlässliche Qualitätsstandards. Mit Lernzielkontrollen und regelmäßigen Qualitätschecks stellst du sicher, dass Auszubildende gut begleitet werden und der Betrieb seinen Bildungsauftrag erfüllt.

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Gute Ausbildung bedeutet, dass Auszubildende sicher lernen können, klare Orientierung haben und fair begleitet werden. Damit das gelingt braucht es zwei zentrale Instrumente: Lernzielkontrolle und Qualitätskontrolle. Beide greifen ineinander und helfen dir als Betriebsrat die Qualität im Betrieb zu sichern.

 

Lernzielkontrolle: Lernstand erkennen und fördern 

Lernzielkontrollen zeigen, ob Auszubildende die vorgesehenen Inhalte verstanden haben und ob sie Unterstützung brauchen. 
 

Beurteilungssysteme müssen im Betrieb klar geregelt sein. Sie gehören in eine Betriebsvereinbarung und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Ziel ist nicht Kontrolle oder Druck, sondern Förderung.

Bewertungssysteme helfen allen Beteiligten. Auszubildende bekommen Rückmeldung zu ihrem Ausbildungsstand. Ausbilder:innen sehen, wo Unterstützung nötig ist. Der Betriebsrat kann prüfen, ob die Ausbildung dem Ausbildungsplan entspricht und ob es Probleme an einzelnen Ausbildungsorten gibt. Damit sind Bewertungssysteme ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung.

Ein gutes Bewertungssystem stellt die individuelle Entwicklung in den Mittelpunkt. Es setzt auf Unterstützung statt auf Vergleich oder Konkurrenz.

 

Was wird beurteilt und wie?

Gut beurteilbar sind fachliche Inhalte, also das, was gelernt und praktisch angewendet werden soll. Schwieriger ist die Bewertung persönlicher Kompetenzen wie Teamarbeit oder Auftreten. Solche Einschätzungen sind oft subjektiv. Deshalb müssen Beurteiler:innen geschult sein. Bewertungen sollten möglichst von mehreren Personen getragen werden.

Noten allein helfen wenig. Sie sagen nicht, was genau fehlt und wie sich jemand verbessern kann. Sinnvoller ist eine Rückmeldung zu konkreten Lernzielen. Entscheidend ist, dass klar benannt wird, was noch nicht erreicht wurde und welche Förderung folgt.

Ein gutes Bewertungssystem stellt die individuelle Entwicklung in den Mittelpunkt. Es setzt auf Unterstützung statt auf Vergleich oder Konkurrenz.

 

Eckpunkte für ein Bewertungssystem

 

Für Auszubildende

  • Regelmäßige Lernzielkontrollen
  • Schwächen werden früh erkannt
  • Klare Hinweise zur Förderung
  • Keine Verhaltensbewertung als Disziplinierung

 

Für Ausbilder:innen

  • Überblick über den Ausbildungsstand
  • Gleichmäßiger Ausbildungsfortschritt
  • Bessere Grundlage für Förderung
  • Stärkung des Verhältnisses zu den Auszubildenden

 

Für die Ausbildungsleitung

  • Nachvollziehbarer Ablauf der Ausbildung
  • Ständiger Informationsfluss
  • Klar geregelte Zuständigkeiten

 

Für den Betriebsrat

  • Kontrolle der Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans
  • Frühe Hinweise auf Qualitätsprobleme
  • Aktiver Beitrag zur Qualitätssicherung

 


Checkliste Bewertung und Lernzielkontrolle

Bewertungssysteme und Lernzielkontrollen in der Ausbildung

Checkliste für Betriebsräte

 

1. Grundlagen klären

  • Gibt es ein festgelegtes Bewertungssystem für die Ausbildung?
  • Ist das Bewertungssystem in einer Betriebsvereinbarung geregelt?
  • Wurden die Beurteilungsgrundsätze gemeinsam mit dem Betriebsrat vereinbart?
  • Sind die Mitbestimmungsrechte nach § 94 BetrVG beachtet?

 

2. Ziele des Bewertungssystems prüfen

  • Dient das System der Förderung der Auszubildenden?
  • Ermöglicht es einen Überblick über den Ausbildungsstand?
  • Werden Defizite frühzeitig erkannt?
  • Werden daraus konkrete Fördermaßnahmen abgeleitet?

 

3. Inhalte der Bewertung bewerten

  • Werden fachliche Lernziele klar und nachvollziehbar bewertet?
  • Sind persönliche oder soziale Kompetenzen klar abgegrenzt?
  • Wird auf subjektive Bewertungen verzichtet oder werden sie begründet?
  • Sind die Beurteiler:innen für ihre Aufgabe geschult?

 

4. Form der Lernzielkontrolle

  • Finden Lernzielkontrollen regelmäßig statt?
  • Werden sie nicht nur am Ende, sondern auch während der Ausbildung durchgeführt?
  • Werden Ergebnisse mit den Auszubildenden besprochen?
  • Ist klar geregelt, wie mit nicht erreichten Lernzielen umgegangen wird?

 

5. Umgang mit Ergebnissen

  • Werden Bewertungen dokumentiert?
  • Werden sie ausschließlich für Ausbildungszwecke genutzt?
  • Werden sie nicht als Disziplinierungsinstrument eingesetzt?
  • Gibt es klare Regeln zur Aufbewahrung und Nutzung der Unterlagen?

 

6. Beteiligung und Transparenz

  • Wissen Auszubildende, nach welchen Kriterien sie bewertet werden?
  • Haben sie die Möglichkeit zur Rückmeldung oder Stellungnahme?
  • Ist geregelt, wie bei Streitfällen vorgegangen wird?
  • Sind JAV und Betriebsrat eingebunden?

 

7. Qualitätssicherung im Blick behalten

  • Erkennt der Betriebsrat aus den Bewertungen strukturelle Probleme?
  • Werden Mängel in Ausbildungsorganisation oder Ausstattung sichtbar?
  • Fließen die Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Ausbildung ein?
  • Gibt es einen regelmäßigen Qualitätscheck oder Auswertungsprozess?

Checkliste-Lernziel


 

Qualitätskontrolle in der Ausbildung

Qualitätskontrolle ist ein zentrales Element guter Ausbildung. Sie stellt sicher, dass Auszubildende gut lernen können und die Ausbildung den gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben entspricht. Der Betriebsrat ist dabei ein wesentlicher Akteur und hat weitgehende Rechte.

Zur Qualitätskontrolle gehören mehrere Bereiche. Dazu zählen die Anzahl und Qualifikation des Ausbildungspersonals, die Ausstattung und Organisation der Ausbildung, die konkrete Durchführung des Lernprozesses sowie ausreichend Zeit für die Prüfungsvorbereitung. Auch die Auswertung der Prüfungsergebnisse ist Teil der Qualitätskontrolle.

Der Betriebsrat hat bei all diesen Punkten Mitbestimmungsrechte. Er kann nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv werden und Initiativen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität ergreifen.

 

Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen. Er kann der Bestellung von Ausbildungspersonal widersprechen oder eine Abberufung verlangen, wenn die fachliche oder persönliche Eignung nicht vorliegt oder Aufgaben vernachlässigt werden.

Ein wichtiges Instrument kann der Bildungsausschuss sein, so es im Betrieb einen gibt. Dort kann die Qualitätskontrolle gebündelt und systematisch organisiert werden. Der Ausschuss kann Qualitätskriterien festlegen und regelmäßig überprüfen, ob diese eingehalten werden.

Zur Qualitätskontrolle gehören auch sogenannte Qualitätschecks. Das sind regelmäßige Befragungen der an der Ausbildung Beteiligten. So lassen sich Probleme früh erkennen. Alternativ kann die Qualitätskontrolle auch als Audit organisiert werden. Dafür werden Auditor:innen benannt und geschult, die die Ausbildung anhand einer Checkliste überprüfen.

Wichtig ist, dass alle Beteiligten eingebunden sind. Auszubildende, Ausbilder:innen, Betriebsrat und JAV müssen gemeinsam an der Qualitätsentwicklung arbeiten. Nur so entsteht ein gemeinsames Qualitätsverständnis und nachhaltige Verbesserungen werden möglich.

 

Qualitätsmanagement als Prozess

Qualitätskontrolle ist kein einmaliger Vorgang. Sie folgt einem festen Kreislauf aus vier Schritten:

Erstens werden Qualitätskriterien und Verfahren festgelegt.
Zweitens wird die Ausbildung nach diesen Kriterien durchgeführt.
Drittens wird überprüft, ob die Qualität stimmt.
Viertens werden die Ergebnisse ausgewertet und Maßnahmen vereinbart.

Danach beginnt der Prozess erneut. So wird die Ausbildung kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.


Checkliste Qualitätskontrolle

Checkliste Qualitätskontrolle

Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrats in der Ausbildung

 

1. Ausbildungsbedingungen prüfen

  • Ist die Anzahl der Ausbilder:innen ausreichend?
  • Verfügen die Ausbilder:innen über die fachliche und persönliche Eignung?
  • Ist die Ausbildung zeitlich und organisatorisch gut geplant?
  • Stehen ausreichend Arbeitsmittel und Lernorte zur Verfügung?

     

 2. Durchführung der Ausbildung bewerten

  • Entspricht die Ausbildung dem Ausbildungsrahmenplan?
  • Haben Auszubildende ausreichend Zeit zum Lernen im Betrieb?
  • Gibt es genügend Zeit für Prüfungsvorbereitung?
  • Werden Ausbildungsinhalte tatsächlich vermittelt oder ersetzen Auszubildende reguläre Arbeitskräfte?

 

 3. Ergebnisse und Rückmeldungen auswerten

  • Werden Prüfungs- und Ausbildungsergebnisse regelmäßig ausgewertet?
  • Werden Probleme oder Auffälligkeiten systematisch erfasst?
  • Werden die Erfahrungen der Auszubildenden abgefragt?
  • Werden Ausbilder:innen in die Auswertung einbezogen?

 

 4. Instrumente der Qualitätskontrolle nutzen

  • Gibt es regelmäßige Qualitätschecks oder Befragungen?
  • Sind alle Beteiligten in die Qualitätskontrolle eingebunden?
  • Gibt es klare Qualitätskriterien für die Ausbildung?
  • Werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?

 

 5. Bildungsausschuss einsetzen

  • Gibt es einen Bildungsausschuss im Betrieb?
  • Wird dort die Qualität der Ausbildung regelmäßig beraten?
  • Werden Maßnahmen zur Verbesserung vereinbart?
  • Wird die Umsetzung überprüft?

 

 6. Mitbestimmungsrechte wahrnehmen

  • Nutzt der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte bei Bildungsmaßnahmen?
  • Greift der Betriebsrat ein, wenn Ausbildungspersonal ungeeignet ist?
  • Werden Initiativen zur Verbesserung der Ausbildung ergriffen?
  • Werden JAV und Auszubildende beteiligt?

 

 7. Qualitätsmanagement als Prozess verstehen

  • Sind Qualitätskontrolle und Auswertung regelmäßig geplant?
  • Werden Ergebnisse genutzt, um Ausbildung weiterzuentwickeln?
  • Gibt es einen festen Kreislauf aus Prüfen, Auswerten und Verbessern?
  • Werden vereinbarte Maßnahmen auch umgesetzt?

    Checkliste-Qualikontrolle

BV Förderung der Azubis