Ausbildung gemeinsam gut gestalten Der Betrieb als Ausbildungsstätte

Betriebsräte haben eine wichtige Aufgabe in der dualen Ausbildung. Sie prüfen, ob der Betrieb geeignet ist und ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. So stellst du sicher, dass junge Menschen gut ausgebildet werden und im Betrieb faire Bedingungen haben.

Neues Gesetz kommt. Weiterbildung wird leichter.

Die duale Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Sie gilt für so gut wie alle Branchen und Betriebsgrößen. Betriebe übernehmen damit eine große Verantwortung. Als Betriebsrat hast du die Aufgabe zu prüfen, ob die Ausbildung gut funktioniert und ob alle Vorgaben eingehalten werden. 

 

Dein rechtlicher Rahmen 

Du hast nach § 80 BetrVG die Pflicht die gesetzlichen Vorgaben in der Ausbildung zu überwachen. Für die Durchführung der Berufsbildung hast du nach § 98 BetrVG besondere Mitbestimmungsrechte. Du kannst Maßnahmen einfordern und musst bei wichtigen Entscheidungen einbezogen werden. 

 

Was eine geeignete Ausbildungsstätte ausmacht 

Du prüfst, ob der Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt. Dazu gehört, dass alle wichtigen Fertigkeiten und Kenntnisse im Betrieb vermittelt werden können. Wenn etwas fehlt, muss der Arbeitgeber ergänzende Maßnahmen organisieren zum Beispiel in Verbundausbildung oder in überbetrieblichen Lehrgängen. Diese Maßnahmen müssen im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. 

Wichtig ist auch das Verhältnis zwischen Auszubildenden und den Fachkräften im Betrieb. Es darf nicht zu viele Auszubildende für zu wenige Ausbilder:innen geben. 

 

Deine Aufgaben und Prüfpflichten 

Bei der Planung und beim Bedarf an Ausbildungsplätzen kannst du aktiv mitbestimmen. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben, Tarifverträge und die betrieblichen Ausbildungspläne. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte achten: 

• Der Ausbildungsberuf passt zu den Abläufen im Betrieb und bietet gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt 
• Menschen mit Behinderungen werden berücksichtigt, zum Beispiel auch durch Fachpraktikerausbildungen 
• Der Arbeitgeber weist nach, dass der Betrieb ausbildungsgeeignet ist, inklusive externer Ausbildungsanteile, wie z.B. bei einem Verbundbetrieb 
• Jugendliche mit Förderbedarf bekommen unterstützende Maßnahmen 

Du wirst außerdem in die Festlegung der Aufgaben der Ausbilder:innen einbezogen. Dabei geht es um ihre Funktion, Qualifikation und zeitliche Ausstattung. Diese Punkte sollten zum Beispiel in Stellenbeschreibungen klar geregelt sein. 

So stellst du sicher, dass Auszubildende gut begleitet werden und Ausbilder:innen genug Zeit für ihre Aufgabe haben. 

Ausbildungsqualität? Verbessern! (2016)

BIBB HA Empfehlung 162 - Eignung der Ausbildungsstätten