Unternehmen setzen im Ausbildungsmarketing zunehmend auf Zusatzleistungen. Die Auswertung aktueller Stellenanzeigen zeigt, dass Benefits wie Jobtickets, vermögenswirksame Leistungen oder Gesundheitsangebote deutlich häufiger beworben werden als noch vor einigen Jahren. Gleichzeitig ergibt die repräsentative Befragung junger Menschen, dass diese Leistungen bei der Wahl eines Ausbildungsplatzes nur eine nachgeordnete Rolle spielen. Maßgeblich sind vielmehr
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die konkrete Tätigkeit während der Ausbildung;
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die Höhe der Vergütung;
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die Arbeitszeiten und der Standort der Ausbildungsstätte.
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Hinzu kommen Betriebsklima und
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klare Perspektiven nach der Ausbildung.
Diese Prioritäten zeigen, dass Benefits strukturelle Probleme im Ausbildungsmarkt nicht lösen. Wenn Ausbildungsstellen unbesetzt bleiben oder Jugendliche keinen passenden Platz finden, liegt das nicht am Fehlen einzelner Zusatzleistungen, sondern an grundlegenden Passungsproblemen; an unklaren Tätigkeitsprofilen; an mangelhafter Orientierung sowie an Rahmenbedingungen, die im Vergleich zu Helfer:innentätigkeiten oft weniger attraktiv erscheinen. Betriebe greifen deshalb verstärkt auf Benefits zurück, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Für Betriebsrät:innen ist wichtig, dass diese Angebote die gesetzlichen Anforderungen an die Ausbildung und die qualitativen Grundlagen nicht ersetzen dürfen. Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet Betriebe zur Vermittlung der in der Ausbildungsordnung beschriebenen Kompetenzen; zur Bereitstellung geeigneter Ausbilder:innen und Lernorte; zur sachgemäßen Gliederung der Ausbildung. Diese strukturellen Elemente bestimmen die Qualität der Ausbildung. Zusatzleistungen können einzelne Bedarfe adressieren, aber sie ersetzen keine verlässliche Vergütung oder einen sorgfältig gestalteten Ausbildungsplan. Die Studie legt nahe, dass eine zu starke Fokussierung auf Benefits den Blick von zentralen Aufgaben ablenkt.
Betriebsräte sollten daher prüfen, ob Benefits im Betrieb als Ausgleich für strukturelle Defizite präsentiert werden. Ein Jobticket gleicht keine unklare Aufgabenverteilung aus; eine Leistungsprämie ersetzt kein förderliches Lernumfeld; ein Gesundheitsangebot kompensiert kein fehlendes Ausbildungspersonal. Entscheidend ist, dass die Ausbildung so gestaltet wird, dass Jugendliche sich fachlich entwickeln können und langfristige Perspektiven erkennen. Betriebsräte können im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte auf die Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes achten; Ausbildungspläne einsehen; regelmäßige Gespräche mit Auszubildenden führen und sicherstellen, dass die Vergütung tariflich oder betrieblich angemessen ist. Bestehende Zusatzangebote können sinnvoll eingesetzt werden, wenn sie einen realen Bedarf adressieren, etwa bei langen Anfahrtswegen oder bei zusätzlichem Lernbedarf.
Die Studie zeigt jedoch eindeutig, dass Benefits nur dann wirksam sind, wenn die grundlegenden Bedingungen der Ausbildung stimmen. Für die Gewinnung und Bindung junger Menschen ist es entscheidend, Ausbildung transparent; gut strukturiert und fachlich hochwertig zu gestalten. Benefits sind dabei ein ergänzender, aber kein tragender Bestandteil.
Die Grundlage für die Qualität der betrieblichen Ausbildung bildet das Berufsbildungsgesetz. Es regelt Pflichten des Betriebs, Anforderungen an die Eignung des Ausbildungspersonals und die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung. Die Ausbildungsordnungen legen
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Berufsbild,
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Fertigkeiten und
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Prüfungsanforderungen
fest. Zusatzleistungen können diese Vorgaben nicht ersetzen.
Der Betriebsrat achtet darauf,
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dass Ausbildungsplätze fachlich geeignet sind;
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dass Auszubildende entsprechend der Ausbildungsordnung eingesetzt werden;
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dass eine angemessene Vergütung und
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gute Lernbedingungen bestehen.
Er kann Angebote wie Benefits bewerten, stellt jedoch sicher, dass sie nicht von strukturellen Pflichtaufgaben ablenken. Maßstab bleibt die Qualität der Ausbildung.
Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Bedingungen jungen Menschen tatsächlich wichtig sind. Betriebsräte sollten im Austausch mit Auszubildenden klären, welche Themen sie bei der Ausbildungssuche leiten; prüfen, ob Benefits einen realen Bedarf adressieren; sicherstellen, dass die Ausbildungsvergütung konkurrenzfähig ist und dass im Betrieb ein positives Lern- und Arbeitsumfeld gewährleistet ist. Benefits sind sinnvoll, wenn sie ergänzen, nicht ersetzen.