Der Hauptausschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat am 20. Juni 2023 einen überarbeiteten Rahmenplan beschlossen. Er legt fest, welche Inhalte Vorbereitungskurse auf die Ausbildereignungsprüfung abdecken müssen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 92 Absatz 1 Satz 4 des Berufsbildungsgesetzes. Der Plan gilt bundesweit.
Was sich ändert
Der neue Rahmenplan beschreibt klarer, was Ausbilder:innen können sollen. Kurse müssen stärker an realen Arbeitsprozessen ausgerichtet sein. Sie sollen zeigen, wie man Ausbildung plant, durchführt und auswertet. Außerdem sollen angehende Ausbilder:innen lernen, mit Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Berufsschule zusammenzuarbeiten. Digitale Lern- und Arbeitsformen werden erstmals ausdrücklich aufgenommen.
Wo die Reform Grenzen hat
Der Rahmenplan regelt Inhalte — nicht Qualität. Wie lange Kurse dauern, wie viele Präsenzstunden sie umfassen und wie Lehrpersonal eingesetzt wird: Das bleibt Sache der Anbieter. Aus Sicht von DGB und IG Metall ist das ein Problem. Gute Inhalte nützen wenig, wenn Kurse zu kurz sind oder schlecht ausgestattet. Die Gewerkschaft fordert deshalb verbindliche Mindeststandards — für Lernzeiten und Ausstattung gleichermaßen.
Was Betriebsräte jetzt tun können
Betriebsräte können im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte aktiv werden. Sie können darauf hinwirken, dass Bildungspersonal nur Kurse besucht, die den neuen Rahmenplan umsetzen. Bei der Anbieterwahl sollten sie Kurskonzepte, Zeitbudgets und digitale Angebote prüfen. Gemeinsam mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung können sie Rückmeldungen aus der Praxis sammeln. Und sie können gegenüber dem Arbeitgeber einfordern, dass Ausbilder:innen ausreichend Zeit für ihre pädagogischen Aufgaben haben.
Was Ausbilder:innen konkret tun sollten
Ausbilder:innen sollten prüfen, ob ihr eigener Kurs auf dem neuen Rahmenplan basiert. Vor der Kurswahl lohnt ein Vergleich: Welche Zeitbudgets sind vorgesehen? Werden alle vier Handlungsfelder der AEVO abgedeckt? Gibt es digitale Lernphasen? Nach dem Kurs gehört das Gespräch mit der Ausbildungsleitung und dem Betriebsrat dazu — darüber, wie neu erworbene Kompetenzen in den Ausbildungsalltag einfließen. Wo zusätzliche Qualifizierung nötig ist, sollte sie eingefordert werden.
Einordnung der IG Metall
Der neue Rahmenplan ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er beschreibt das Kompetenzprofil von Ausbilder:innen realistischer als bisher. Er hebt die pädagogische Rolle auf. Und er macht deutlich: Ausbilden ist ein Beruf — kein Nebenamt. Aber er ersetzt keine gesetzlichen Regelungen zur Kursqualität. Deshalb bleibt es ein gewerkschaftliches Ziel, bessere Rahmenbedingungen durchzusetzen.