Gute Freunde

Qualifikationen für das betriebliche Bildungspersonal
Neuer Rahmenplan stärkt pädagogische Rolle von Ausbilder:innen

Das BIBB hat den bundeseinheitlichen Rahmenplan für die Ausbildereignungsprüfung aktualisiert. Die Reform betont Lernprozessgestaltung und digitale Arbeitswelten — lässt aber Fragen zur Kursqualität offen.


Der Hauptausschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat am 20. Juni 2023 einen überarbeiteten Rahmenplan beschlossen. Er legt fest, welche Inhalte Vorbereitungskurse auf die Ausbildereignungsprüfung abdecken müssen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 92 Absatz 1 Satz 4 des Berufsbildungsgesetzes. Der Plan gilt bundesweit.


Was sich ändert
Der neue Rahmenplan beschreibt klarer, was Ausbilder:innen können sollen. Kurse müssen stärker an realen Arbeitsprozessen ausgerichtet sein. Sie sollen zeigen, wie man Ausbildung plant, durchführt und auswertet. Außerdem sollen angehende Ausbilder:innen lernen, mit Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Berufsschule zusammenzuarbeiten. Digitale Lern- und Arbeitsformen werden erstmals ausdrücklich aufgenommen.

Wo die Reform Grenzen hat
Der Rahmenplan regelt Inhalte — nicht Qualität. Wie lange Kurse dauern, wie viele Präsenzstunden sie umfassen und wie Lehrpersonal eingesetzt wird: Das bleibt Sache der Anbieter. Aus Sicht von DGB und IG Metall ist das ein Problem. Gute Inhalte nützen wenig, wenn Kurse zu kurz sind oder schlecht ausgestattet. Die Gewerkschaft fordert deshalb verbindliche Mindeststandards — für Lernzeiten und Ausstattung gleichermaßen.
Was Betriebsräte jetzt tun können
Betriebsräte können im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte aktiv werden. Sie können darauf hinwirken, dass Bildungspersonal nur Kurse besucht, die den neuen Rahmenplan umsetzen. Bei der Anbieterwahl sollten sie Kurskonzepte, Zeitbudgets und digitale Angebote prüfen. Gemeinsam mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung können sie Rückmeldungen aus der Praxis sammeln. Und sie können gegenüber dem Arbeitgeber einfordern, dass Ausbilder:innen ausreichend Zeit für ihre pädagogischen Aufgaben haben.


Was Ausbilder:innen konkret tun sollten
Ausbilder:innen sollten prüfen, ob ihr eigener Kurs auf dem neuen Rahmenplan basiert. Vor der Kurswahl lohnt ein Vergleich: Welche Zeitbudgets sind vorgesehen? Werden alle vier Handlungsfelder der AEVO abgedeckt? Gibt es digitale Lernphasen? Nach dem Kurs gehört das Gespräch mit der Ausbildungsleitung und dem Betriebsrat dazu — darüber, wie neu erworbene Kompetenzen in den Ausbildungsalltag einfließen. Wo zusätzliche Qualifizierung nötig ist, sollte sie eingefordert werden.


Einordnung der IG Metall
Der neue Rahmenplan ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er beschreibt das Kompetenzprofil von Ausbilder:innen realistischer als bisher. Er hebt die pädagogische Rolle auf. Und er macht deutlich: Ausbilden ist ein Beruf — kein Nebenamt. Aber er ersetzt keine gesetzlichen Regelungen zur Kursqualität. Deshalb bleibt es ein gewerkschaftliches Ziel, bessere Rahmenbedingungen durchzusetzen.

Aktives Handeln als Schlüssel zur modernen Ausbildereignung

Warum Betriebe, Ausbilder:innen und Betriebsräte gemeinsam gefordert sind

Damit der neue Rahmenplan wirkt, müssen wir im Betrieb aktiv werden. Ausbilder:innen sollten die Inhalte nutzen, um ihre Rolle als Lernbegleitende zu stärken. Betriebsräte müssen sich bei der Auswahl und Bewertung der Anbieter einbringen, und von den Unternehmen eine passende Qualifizierungsstrategien einfordern. Nur wenn Kursqualität, betriebliche Bedingungen und die in der AEVO formulierten Mindeststandards zusammenpassen, kann die Modernisierung der Ausbildereignung tatsächlich zu besserer Ausbildungsqualität führen.

Rechtsgrundlagen

Die Ausbildereignungsverordnung legt die Mindestanforderungen an die Eignung von Ausbilder:innen fest. Der neue bundeseinheitliche Rahmenplan für die Ausbildereignungsprüfung konkretisiert, welche Inhalte in den Vorbereitungskursen behandelt werden sollen. Er basiert auf § 92 Absatz 1 Satz 4 BBiG und wurde als Empfehlung des BIBB‑Hauptausschusses beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte darauf hinwirken, dass das betriebliche Bildungspersonal an Lehrgängen teilnimmt, die den neuen Rahmenplan umsetzen; dass bei der Auswahl von Anbietern Kurskonzepte, Lernzeiten, Personalausstattung und digitale Lernangebote kritisch geprüft werden; und dass das erworbene Wissen der Ausbilder:innen in betriebliche Ausbildungsprozesse einfließt. Er kann gemeinsam mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung Rückmeldungen aus der Praxis sammeln und gegenüber dem Arbeitgeber einfordern, dass die gestiegenen pädagogischen Anforderungen durch ausreichende Zeitbudgets und Ressourcen abgesichert werden.

Konkrete Schritte für betriebliches Bildungspersonal

Ausbilder:innen sollten sich mit dem neuen Rahmenplan vertraut machen und prüfen, ob ihre eigenen Lehrgänge darauf basieren. Vor der Kurswahl sollten sie Kursprogramme, Zeitbudgets und digitale Angebote kritisch vergleichen und auf eine klare Ausrichtung an den vier Handlungsfeldern der AEVO achten. Nach Abschluss der Lehrgänge sollten sie mit der Ausbildungsleitung und dem Betriebsrat besprechen, wie die neu erworbenen Kompetenzen in Ausbildungspläne, Lernaufgaben und Feedbackverfahren einfließen können; wo zusätzliche innerbetriebliche Qualifizierung nötig ist; und wie ausreichend Zeit für Ausbildungsaufgaben im Arbeitsalltag gesichert wird. Betriebe können interne Leitlinien für den Einsatz von Ausbilder:innen entwickeln, die sich explizit auf den neuen Rahmenplan beziehen und regelmäßige Fortbildungen für das Bildungspersonal vorsehen.