Mobile Ausbildung gemeinsam gestalten Mobiles Lernen bei Audi zeigt, wie gute Ausbildung digital gelingt

Bei Audi Ingolstadt gibt es klare Regeln für mobiles Lernen in der Ausbildung. Betriebsrat und JAV haben mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung vereinbart. Im Interview berichten sie, was wichtig ist und worauf es ankommt.

junger Mann sitzt mit einem Laptop zu Hause am Tisch


Mobiles Lernen in der Ausbildung bei Audi Ingolstadt

Bei Audi Ingolstadt haben Betriebsrat und JAV eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Ausbildung abgeschlossen. Wir haben mit Karola Frank Betriebsrätin und Ahmet Melih Ulusoy stellvertretender Vorsitzender der Gesamt-JAV gesprochen.

 

Liebe Karola, bitte skizzieren uns kurz, wie ihr zu Eurer Betriebsvereinbarung gekommen seid.

Karola: Wir haben bei uns schon lange, Teile der Ausbildung mit Hilfe von Skype, Teams und Moodle in den digitalen Raum geholt. Zum einen um die Ausbildung attraktiver zu machen, zum anderen aber auch, um unsere jungen Kolleg:innen im Umgang mit diesen Arbeitsmitteln und Methoden vertraut zu machen. Dies spiegelt schließlich auch Ihre zukünftige Arbeitsrealität wider.

Der grundlegende Impuls, sich mit dem Thema zu befassen kam von der JAV in Ingolstadt und dem zuständigen Betriebsrat für die Jugend. Ausschlaggebend für die BV war aber tatsächlich die gute Erfahrung aus der Notlage Corona heraus. Mit einem beeindruckenden Engagement haben unsere Trainer:innen ihr virtuelles Lehrangebot von ca. 250 auf über 500 Einheiten ausgebaut, sodass wir alle Auszubildenden und dual Studierenden in kürzester Zeit ins mobile Lernen versetzen konnten. Als die Restriktionen zurückgenommen wurden und auch die Rückmeldungen der Auszubildenden sehr positiv waren, mussten wir uns überlegen, wie wir langfristig damit umgehen wollen.

 

Ahmet, wenn von der JAV der erste Impuls ausging, was war Euch denn besonders wichtig?

Ahmet: Eine gute, moderne Ausbildung, an der alle Auszubildenden teilhaben können, sowohl kaufmännische als auch gewerblich technische. Und wir wollten klare Spielregeln, die auch im Sinne der Auszubildenden sind und eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten.

  

Welche sind das zum Beispiel?

Ahmet: Zum Beispiel dass die Endgeräte vom Betrieb gestellt werden und dass der Umfang der mobilen Ausbildungsphasen begrenzt wird, aber auch wiederum nicht zu klein ist. Wir haben uns final auf maximal 20 Prozent der gesamten betrieblichen Ausbildungszeit und immer jeweils volle Arbeitstage mit der Vorgabe der IHK verständigt. So verhindern wir, dass Auszubildende, die nicht so mobil sind, keine Nachteile haben, beispielsweise aufgrund von Fahrgemeinschaften.

Spannend war, dass wir teilweise gleiche Forderungen wie auch die zuständige Stelle hatten. Die Qualifikation unserer Ausbilder:innen und ein transparenter, nachvollziehbarer Ablauf waren auch bei der IHK Thema.

 

Gibt es weitere wichtige Regelungsaspekte in Eurer BV?

Karola: Für uns war wichtig, dass Betriebsrat und JAV immer in den Prozess eingebunden sind. Wir haben vereinbart, dass wir über Einführung, Umsetzung und Änderungen informiert und bei Unstimmigkeiten hinzugezogen werden.

Es war uns auch wichtig, dass die finale Verantwortung bei den Trainer:innen liegt und diese auch die persönliche Eignung der Auszubildenden sowie deren Rahmenbedingungen zuhause in Hinsicht auf das jeweilige Ausbildungsziel berücksichtigen können. Wenn ein junger Mensch aus welchen Gründen auch immer besser im persönlichen Kontakt also im Betrieb lernt, dann muss darauf eingegangen werden und die Betreuung im Betrieb sichergestellt werden.

 

Ahmet, was war Euch sonst noch wichtig?

Ahmet: Wichtig war uns auch, dass die Auszubildenden einen sicheren Handlungsrahmen haben, dass also Versicherungsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitszeiten hinsichtlich der Erreichbarkeit thematisiert und geklärt werden.

 

Gibt es etwas, was Ihr uns noch empfehlen könnt?

Karola: Für uns ist die Regelung ein richtiger Erfolg, ein Zeichen Richtung Zukunft, der offen gestanden ohne ein Gegenüber den Arbeitgeber, der sich unserer Diskussion konstruktiv gestellt hat, so nicht möglich gewesen wäre. Und wir haben bei Audi bereits gute Erfahrungen mit einer BV zum mobilen Arbeiten und einem didaktischen Prozess hin zu selbstgesteuertem Lernen gemacht. Beides Elemente, auf die wir hier sehr gut aufbauen konnten.

Ahmet: Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Qualifikation des Ausbildungspersonals. Wir haben tolle Trainer:innen, die ihre Konzepte auf einen mobilen Siebenstunden Tag ausgelegt haben. Die holen unsere Azubis virtuell morgens ab, gestalten Aufgaben und Reflexionsphasen, sorgen für Austausch und Abwechslung und machen ganz nebenbei mit Quiz und anderen Methoden in digitalen Lernplattformen eine spielerische Lernstandskontrolle. Klar knirscht es auch mal, aber unterm Strich ist das ein tolles Team, das man aber auch erst einmal beisammen haben muss.

 

Regelungsempfehlungen für eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Ausbildung

Eine Betriebsvereinbarung schafft Klarheit und schützt die Qualität der Ausbildung. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • Verfahren und Beteiligung BR/JAV definieren, wie Ausbildungsinhalte festgelegt und in der sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsplan) berücksichtigt werden.
  • Regelung zum Stundenumfang der Ausbildung im Homeoffice.
  • Wie und in welcher Zeitfolge der Austausch zwischen Auszubildenden und Ausbildungspersonal stattfindet.
  • Festlegen, wie Ausbildungsnachweise nach § 13 BBiG zur Qualitätssicherung bei mobiler Ausbildung genutzt werden.
  • Regelungen, die sicherstellen, dass die erforderliche Ausstattung für das Homeoffice vom Arbeitgeber bereitgestellt wird.
  • Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und Jugendarbeitsschutzgesetzes: Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten, Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit, ggf. Regelungsmodell für die Zeiterfassung festlegen.
  • Arbeitsschutz muss gewährleistet sein: Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen klären und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Wobei es keine Kontrollpflicht des mobilen Arbeitsplatzes gibt, aber eine angemessene Unterweisung hinsichtlich der zu beachtenden Vorgaben erfolgen sollte.
  • Datenschutz sicherstellen: Anforderungen an Datensicherheit und IT-Infrastruktur müssen geklärt sein. Der Arbeitgeber muss für Datenschutzvorkehrungen sorgen.