Informationen für Berufsbildungsausschüsse
Die Kammern als zuständige Stellen erlassen die Aus- bzw. Fortbildungsprüfungsordnung. Sie muss vom Berufsbildungsausschuss der jeweiligen Kammer beschlossen und von der zuständigen obersten Landesbehörde genehmigt sein.
Die Aus- bzw. Fortbildungsprüfungsordnung hat folgende Sachverhalte zu regeln:
- Errichtung, Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse, Be-fangenheit, Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung, Geschäftsführung und Verschwiegenheit.
- Prüfungstermine, Zulassung, örtlich zuständige Stelle, Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühren, Entscheidung über die Zulassung.
- Prüfungsgegenstand, Gliederung der Prüfung, Prüfungsaufgaben, Prüfung von Menschen mit Behinderung, Öffentlichkeit, Leitung und Aufsicht, Ausweispflicht und Belehrung, Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße, Rücktritt und Nichtteilnahme.
- Bewertung, Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, Prü-fungszeugnis und nicht bestandene Prüfung.
- Wiederholungsprüfung.
- Rechtsmittel, Prüfungsunterlagen, Inkrafttreten, Genehmigung.
Die Aus- bzw. die Fortbildungsprüfungsordnung ist eine wichtige, rechtliche Vorgabe für den Prüfungsausschuss. Sie enthält eine Reihe von detaillierten Handlungsanleitungen. Sie ist von der Rechtsqualität her Satzungsrecht. Sie setzt für die jeweilige Kammer verbindliche Rechtsnormen fest. Im Interesse einer bundeseinheitlichen Gestaltung der Prüfungsordnungen erlässt der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien (s.u.). Die in diesen Richtlinien enthaltene "Musterprüfungsordnung" hat Empfehlungscharakter für die Erstellung der Prüfungsordnung jeder IHK.
Der Berufsbildungsausschuss muss in diesem Zusammenhang in seinem Bestreben die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern auch immer die zu erlassenden Aus- und Fortbildungsordnungen im Auge behalten. Hier bestehen unter Umständen Interessenslagen, die nicht eindeutig ersichtlich sind und weitreichende Wirkungen nachsichziehen.
Eine Studie des KIT* beschreibt dies für den Bereich der Fortbildungsordnungen so (vgl. auch Darstelung unten): "Die Fortbildungsordnung wirkt sich auf Dokumente, Personen und Organisationen sowie Phänomene und Prozesse aus.
Zu den durch die Fortbildungsordnung beeinflussten Dokumenten gehören vor allem die Prüfungsaufgaben, aber auch die Rahmenpläne und Hilfsdokumente für die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsvorbereitung. Die Prüfungsaufgaben müssen durch die Fortbildungsordnung inhaltlich und formal abgedeckt sein. Die Rahmenpläne sind Empfehlungen für Lehrgänge, die auf die Prüfungen vorbereiten und konkretisieren damit die Inhalte der Fortbildungsordnungen. Hilfsdokumente enthalten beispielsweise Bewertungsschemata für die mündlichen Prüfungen, deren Definition und Zusammenstellung als Ausdruck der in der Fortbildungsordnung benannten Ziele gelten soll.
Die Fortbildungsordnung wirkt auf Personen und Organisationen ein, insbesondere auf die zuständigen Stellen, Prüfungsaufgabenersteller, Prüfer und Prüfungskandidaten. Die durch die Fortbildungsordnung bewirkten Prozesse und Phänomene bestehen im Kern in den schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie den diese vor- und nachbereitenden Aktivitäten."